Tektonik

02.03.04.03 Staatsanwaltschaften

Im Zuge der revolutionären Ereignisse wurde Ende November 1848 bei den Gerichten die Institution der Staatsanwaltschaft als staatliche Untersuchungs- und Anklagebehörde eingerichtet, doch bereits im November 1850 wieder abgeschafft. 1856 wurden mit der Einführung des neuen Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Jahr 1855 und der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaften beim Oberappellationsgericht Dresden und den Königlichen Bezirksgerichten geschaffen. Mit dem am 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung erfolgte beim Oberlandesgericht Dresden und bei den Landgerichten die Einrichtung der Staatsanwaltschaften. Bei den Amtsgerichten wurden die staatsanwaltschaftlichen Funktionen durch Amtsanwälte wahrgenommen. Die Staatsanwälte waren in ihren Handlungen und Amtsverrichtungen unabhängig von den Gerichten und vertraten dort die staatliche Anklage.

Seit September 1951 waren sämtliche Staatsanwaltschaften in Sachsen der Generalstaatsanwaltschaft der DDR unterstellt. Im Zusammenhang mit der Aufhebung der traditionellen Gerichtsstruktur (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgerichte) und der Errichtung von Bezirks- und Kreisgerichten Ende August 1952 bildete man in Chemnitz, Dresden und Leipzig Bezirksstaatsanwaltschaften und bei den Kreisgerichten Kreisstaatsanwaltschaften.

Context
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz

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27.11.2023, 8:58 AM CET

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