Tektonik

C 142 Amtsanwaltschaften im Regierungsbezirk Merseburg

Registraturbildner: Bei den Amtsgerichten bestanden keine Staatsanwaltschaften. Strafsachen der Schöffengerichte fielen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft des Landgerichtes. Bei Strafsachen, die vom Amtsrichter allein abgeurteilt wurden, traten Amtsanwälte als öffentliche Ankläger auf. Die Organisation der Amtsanwaltschaften war unterschiedlich. In der Regel nahmen Justizinspektoren nebenamtlich die Aufgaben der Amtsanwälte wahr. Hauptamtliche Amtsanwälte waren meist für mehrere Amtsgerichte zuständig.

Kontext
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.07. Gerichte und Justizbehörden >> 02.07.03. Institutionen im Regierungsbezirk Merseburg

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Letzte Aktualisierung
14.04.2025, 08:12 MESZ

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