Tektonik

C 135 V Anerbengerichte im Regierungsbezirk Merseburg

Findhilfsmittel: Ablieferungsverzeichnisse 1992, 2018

Registraturbildner: Zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Blut- und Bodenpolitik in der Landwirtschaft wurde für Preußen bereits durch ein Gesetz vom 15. Mai 1933, endgültig dann durch das Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 ein neues sogenanntes Erbhofrecht in Kraft gesetzt. Erbfolge, testamentarische Vermächtnisse, Veräußerungen, Aufnahme von Hypotheken usw. unterlagen der Zustimmung der neu gebildeten Anerbengerichte, sobald der Bauer seinen Hof in die Erbhöferolle hatte eintragen lassen. Anerbengerichte wurden aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 1933 bei jedem Amtsgericht gebildet. Sie setzten sich aus einem Richter als Vorsitzendem und zwei Bauern als Beisitzern zusammen. Beschwerdeinstanz war das Landeserbhofgericht in Celle. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das nationalsozialistische Erbhofrecht beseitigt.

Bestandsinformationen: Die in der früheren Außenstelle Möckern des Landeshauptarchivs vorläufig verzeichneten Bestände der Anerbengerichte des Regierungsbezirkes Merseburg gelangten 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Einige inzwischen aus anderen Beständen herausgelöste sowie die 2015 vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam übernommenen Archivalien wurden 2018 listenmäßig erfasst. Eine abschließende endarchivische Bearbeitung der Bestände steht noch aus.
Bestandsinhalt: Erbhöferollen und Erbhofakten.

Context
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.07. Gerichte und Justizbehörden >> 02.07.03. Institutionen im Regierungsbezirk Merseburg

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14.04.2025, 8:12 AM CEST

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