Bestand

Aufsichtsbehörde über das Neuensteiner Institut (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Die Aufsicht über das 1782 durch Fürst Ludwig Friedrich Carl zu Hohenlohe-Oehringen gegründete Neuensteiner Institut (s. a. Bestand SB 10) übte die Regierung Öhringen aus. 1809 übernahm die württembergische Regierung diese Funktion, bis sie 1823 die stark beschnittenen Aufsichtsrechte an die Neuensteiner Linien zurückgab. Die Domänenkanzlei Öhringen als Nachfolger der früheren Regierung Öhringen übte die Aufsicht bis 1839 aus. Dann ging die Aufsicht auf die Domänenkanzlei Langenburg über. Die Akten der Domänenkanzlei Öhringen waren 1839 teils geschlossen, teils wurden sie von der Domänenkanzlei Langenburg bis in die 40er Jahre des 20. Jahrhunderts fortgeführt.
Gliederung: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; 2. Institutsbedienstete; 3. Verwaltungsaufwand; 4. Aktivkapitalien; 5. Mobilien; 6. Immobilien; 7. Ständige Renten; 8. Ausstandswesen; 9. Pfründen, Unterstützungen und Beiträge; 10. Krankenfürsorge; 11. Bedürfnisse der Pfründner; 12. Gottesdienst in der Institutskirche; 13. Grundabgaben, Steuern und sonstige Lasten; 14. Kassen-, Etat- und Rechnungswesen.

1. Zur Geschichte des Bestandes: Die Aufsicht über das Institut Neuenstein, das 1782 von Fürst Ludwig Friedrich Carl zu Hohenlohe-Oehringen gegründet und mit den bestehenden Hospitälern Gnadental und Weikersheim vereinigt worden war, übte die Regierung in Öhringen aus, bis 1809 die württembergische Regierung diese Funktion übernahm. 1823 wurden die stark beschnittenen Aufsichtsrechte der Neuensteiner Linie vom Staat zurückgegeben und durch die Domänenkanzlei Öhringen als Nachfolgeinstitution der früheren Regierung Öhringen wahrgenommen. 1839 ging die Aufsicht von der Domänenkanzlei Öhringen an die Domänenkanzlei Langenburg über. Die Akten, die die Domänenkanzlei Langenburg 1839 von der Domänenkanzlei Öhringen übernahm, waren teils abgeschlossen, teils wurden sie von der Domänenkanzlei Langenburg fortgeführt und reichen bis in die vierziger Jahre des 20. Jahrhunderts.

2. Zur Verzeichnung: Die Akten, die vermutlich mit Ablieferungen der Domänenverwaltung Langenburg nach 1950 in das Hohenlohe-Zentralarchiv gelangten, waren bis 1974 auf mehrere Mischbestände verteilt. Im Zuge von Ordnungsarbeiten wurden sie aus diesen herausgenommen, in der Reihenfolge der alten Signaturen neu aufgestellt und zu einem eigenen Bestand mit der Bezeichnung "GL 25 Aufsichtsbehörde über das Neuensteiner Institut" formiert. Die Neuverzeichnung erfolgte 1980 durch die Zeitangestellte Claudia Wolf. Die alte Ordnung wurde bei der Bestandsbildung weitgehend beibehalten. Innerhalb der einzelnen Gruppen liegen die Akten chronologisch. Der Bestand umfaßt in 2,8 lfd. m 181 Büschel. Neuenstein, im März 1980 Dr. Taddey Oberstaatsarchivrat

3. Hinweis: Im vorliegenden Online-Findmittel fehlen einige Titelaufnahmen zu Archivalien aus dem 20. Jahrhundert, die derzeit noch nicht uneingeschränkt benutzbar sind. Im Hohenlohe-Zentralarchiv befindet sich ein vollständiges Findbuch, das auch die noch nicht frei zugänglichen Archiveinheiten erschließt. Neuenstein, im November 2009 Dr. Schiffer

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GL 25
Extent
181 Bü (2,8 lfd. m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Gemeinschaftliche Archive der Neuensteiner Linie >> Aufsicht über gemeinsame Stiftungen

Date of creation of holding
1747-1766, 1823-1945

Other object pages
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Rights
Last update
25.02.2022, 8:54 AM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1747-1766, 1823-1945

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