Archivale

Urkunde Nr. 225b - Verpfändung eines Feldes

Vor den Richtherren der Stadt Münster Berndt van Höseden (Hoesseden) und Hilbrandt Plonies als "Judices Civitatis" wurden geladen die Eheleute Rotger von der Ruhr (Ruer) und Richtmoith [van Drolshagen] mit deren ältesten Kindern Heinrich (Henrick) und seiner Schwester Anna stellvertretend für die weiteren minderjährigen Kinder um die mit Cyriacus Hense (Ciriaco Hentzen) und seine Ehefrau Catharina, Bürger zu Münster, vereinbarte Pfandschaft über das Feld (kamp) vor dem Neubrücken Tor, zu verhandeln. Zu dem ursprünglichen "pantschillinck" von 80 Silbertaler (tachtentich) sind nun 60 Silbertaler hinzugekommen, sodass eine Gesamtlöse von 140 Silbertalern aussteht. Sowohl den Verkäufern wie auch den Käufern der Pfandschaft wird ein jährliches Rückabwicklungsrecht 14 Tage vor oder nach Cathedra Petri (22.2.) zugestanden, wobei die Rückabwicklung von jeder Seite ein halbes Jahr zuvor angekündigt werden muss. Die Richter kündigen das Siegel des anwesenden Notars an und Rotger von der Ruhr kündigt für sich und seine Familienmitglieder dessen Siegel an. Unterschrift des Notar Conrad Bokelmann.

Archivaliensignatur
A-AUS, 225b
Alt-/Vorsignatur
N
Formalbeschreibung
Pergament-Urkunde, Siegel des Richters und von Rotger van der Ruhr; als Transfix anhängend an AUS Nr. 225a.
Sonstige Erschließungsangaben
Bürgen/Zeugen: Zeugen: Johan Byhoff de Sadelmecker; Melchor Ffleerkotte der Snederlinge

Kontext
Allgemeine Urkundensammlung >> 1501-1600
Bestand
A-AUS Allgemeine Urkundensammlung

Laufzeit
3. November 1565 (Sateradge nha Omnium Sanctorum)

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:32 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 3. November 1565 (Sateradge nha Omnium Sanctorum)

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