Archivale
Urkunde Nr. 225a - Verpfändung eines Feldes
Vor dem Richter der Stadt Münster, Johannes Wesseling (Johan Wesselinck Doctor), erscheinen der vereidigte Notar und die folgenden handelnden Personen: Die Eheleute Rotger von der Ruhr (Ruer) und Richtmoith [van Drolshagen] verpfänden Cyriacus Hense (Hentzen) und seine Ehefrau Catharina, Bürger zu Münster, ihr Feld (kamp) vor dem Neubrücken Tor, gelegen zwischen den Feldern des Domkapitels und der "Werdemanschen" für 80 Silbertaler (tachtentich). Den Verkäufern wird ein jährliches Rückkaufsrecht 14 Tage vor oder nach Cathedra Petri (22.2.) zugestanden, wobei die Rückabwicklung ein halbes Jahr zuvor angekündigt werden muss. Die Käufer verpflichten sich, das Feld gut zu bewirtschaften und nicht verkommen zu lassen. Auch nach der Auslöse behält Cyriacus das Recht, das Feld für 6 Taler jährlich weiter zu pachten. Die Verkäufer hinterlegen 2600 Gulden (sess und twyntich hundert goltgulden), die zum Unterhalt ihrer Kindern und deren Vormündern (Curatoren und Muneberen) dienen sollen. Der Richter kündigt sein und Rotger von der Ruhr kündigt für sich und seine Ehefrau Richtmoit dessen Siegel an. Unterschrift des Notar Conrad Bokelmann.
- Archivaliensignatur
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A-AUS, 225a
- Alt-/Vorsignatur
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M 140
- Formalbeschreibung
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Pergament-Urkunde, Siegel des Richters und von Rotger van der Ruhr; als Transfix anhängend AUS Nr. 225b.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Bürgen/Zeugen: Zeugen: Johan Forckenbeck; Johann ten Kotten.
Rückvermerke: pro Cyriaco Heußenn (16. Jh.); rotger van der Rur (16. Jh.); Judices Civitatis ad depositum Ißfording pro de? herrn geschwesteren wider zu registriren (um 17. Jh.?).
- Kontext
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Allgemeine Urkundensammlung >> 1501-1600
- Bestand
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A-AUS Allgemeine Urkundensammlung
- Laufzeit
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27. Februar 1561 (am Donderdage nha Invocavit)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:05 MESZ
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 27. Februar 1561 (am Donderdage nha Invocavit)