Comment | Stellungnahme
Nach dem zweiten "Kopftuchbeschluss" des Bundesverfassungsgerichts: Schule als Ort religiöser und weltanschaulicher Freiheit und Vielfalt
Das Bundesverfassungsgericht stärkte im Frühjahr 2015 mit seiner Entscheidung die individuelle Religionsfreiheit von Lehrenden und billigte das Tragen von religiösen Kleidungsstücken und Symbolen. Mit dem vorliegenden "aktuell" gibt das Deutsche Institut für Menschrechte menschenrechtliche Hinweise für die Überarbeitung des Schulrechts in den Bundesländern. Insbesondere plädiert das Institut dafür, stets auf das individuelle Verhalten von Lehrkräften im Einzelfall abzustellen, statt durch Verordnungsermächtigungen präventive Verbote religiöser Bekleidung für bestimmte Schulen oder Schulbezirke zu ermöglichen. Zudem wirbt es dafür, dem Geist des Grundgesetzes entsprechend die öffentlichen Schulen als Orte religiöser und weltanschaulicher Pluralität zu stärken.
- ISSN
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2190-9121
- Umfang
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Seite(n): 4
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet
- Erschienen in
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aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte (07/2015)
- Thema
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Recht
Recht
Bundesrepublik Deutschland
Lehrer
Bundesverfassungsgericht
Religion
Islam
Rechtsstaat
Landespolitik
Kleidung
Symbol
Frau
Muslim
Gesetzgebung
soziale Norm
Religionspolitik
Gleichbehandlung
Schulrecht
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Follmar-Otto, Petra
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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Deutsches Institut für Menschenrechte
- (wo)
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Deutschland, Berlin
- (wann)
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2015
- URN
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urn:nbn:de:0168-ssoar-457785
- Rechteinformation
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GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
- Letzte Aktualisierung
-
21.06.2024, 16:26 MESZ
Datenpartner
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Stellungnahme
Beteiligte
- Follmar-Otto, Petra
- Deutsches Institut für Menschenrechte
Entstanden
- 2015