Comment | Stellungnahme

Das Folterverbot im Rechtsstaat

In merkwürdigem Kontrast zu der Empörung, die die Bilder von Abu Ghraib allseits hervorrufen, findet in Deutschland eine Debatte darüber statt, ob Folter unter bestimmten Umständen als letztes Mittel zur Abwehr schwerwiegender Gefahren nicht doch gestattet sein sollte. Heiner Bielefeldt bezieht entschieden Stellung: Folter und Rechtsstaat sind unvereinbar.

Das Folterverbot im Rechtsstaat

Urheber*in: Bielefeldt, Heiner

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

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Umfang
Seite(n): 12
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet

Erschienen in
Policy Paper / Deutsches Institut für Menschenrechte (4)

Thema
Recht
Politikwissenschaft
Recht
politische Willensbildung, politische Soziologie, politische Kultur
Bundesrepublik Deutschland
Folter
politische Kultur
Menschenrechte
Rechtsstaat
Menschenrechtsverletzung
Menschenwürde
innere Sicherheit

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Bielefeldt, Heiner
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Deutsches Institut für Menschenrechte
(wo)
Deutschland, Berlin
(wann)
2004

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-316678
Rechteinformation
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
Letzte Aktualisierung
21.06.2024, 16:26 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Stellungnahme

Beteiligte

  • Bielefeldt, Heiner
  • Deutsches Institut für Menschenrechte

Entstanden

  • 2004

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