Comment | Stellungnahme
Das Folterverbot im Rechtsstaat
In merkwürdigem Kontrast zu der Empörung, die die Bilder von Abu Ghraib allseits hervorrufen, findet in Deutschland eine Debatte darüber statt, ob Folter unter bestimmten Umständen als letztes Mittel zur Abwehr schwerwiegender Gefahren nicht doch gestattet sein sollte. Heiner Bielefeldt bezieht entschieden Stellung: Folter und Rechtsstaat sind unvereinbar.
- Umfang
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Seite(n): 12
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet
- Erschienen in
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Policy Paper / Deutsches Institut für Menschenrechte (4)
- Thema
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Recht
Politikwissenschaft
Recht
politische Willensbildung, politische Soziologie, politische Kultur
Bundesrepublik Deutschland
Folter
politische Kultur
Menschenrechte
Rechtsstaat
Menschenrechtsverletzung
Menschenwürde
innere Sicherheit
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Bielefeldt, Heiner
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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Deutsches Institut für Menschenrechte
- (wo)
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Deutschland, Berlin
- (wann)
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2004
- URN
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urn:nbn:de:0168-ssoar-316678
- Rechteinformation
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GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
- Letzte Aktualisierung
-
21.06.2024, 16:26 MESZ
Datenpartner
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Stellungnahme
Beteiligte
- Bielefeldt, Heiner
- Deutsches Institut für Menschenrechte
Entstanden
- 2004