Urkunden
Kaiser Sigmund setzt dem Erckinger von Sawnßheim, Herrn zu Swarczemberg, der Nürnberger Untertanen vor sein Centgericht zu Scheinfeld geladen hatte und trotz kaiserlicher Abmahnung es nicht unterließ, einen "endlichen Rechttag".
- Archivaliensignatur
-
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet, Urkunden 995/*
- Sprache der Unterlagen
-
ger
- Bemerkungen
-
Datum richtig? ###
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Überlieferung: Insert
Originaldatierung: 1435 am dienstag vor sand Laurencij.
Unternummer: *
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1435
Monat: 8
Tag: 9
Äußere Beschreibung: Ins. in Urk. d.d. 1435 Oktober 10, siehe Nr. 1006.
- Kontext
-
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet, Urkunden >> 7-farbiges Alphabet, Urkundenselekt (in chronologischer Reihung)
- Bestand
-
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet, Urkunden
- Indexbegriff Person
-
Sigmund, Kaiser
Seinnsheim, Erkinger von
- Indexbegriff Ort
-
Scheinfeld, Zentgericht
- Laufzeit
-
1435 August 9
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:52 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1435 August 9
Ähnliche Objekte (12)

König Sigmund gibt den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern insgesamt der Stadt Nüremberg Gewalt, dass sie allen jenen, welche die von oder zu ihrer Stadt Wandernden auf des Reichs Straßen ausraubten oder widerrechtlich angriffen und beschädigten, selbst oder durch ihre diener und Helfer nachstellen und nachfolgen, sie nach Nüremberg bringen und dort über sie als schädliche Leute richten mögen, mit der Beschränkung jedoch, dass sie die Gefangenen nicht durch umwallte Märkte oder gemauerte Schlösser, darinnen Halsgerichte wären, führen sollen. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Sigmund bestätigt und erneuert anläßlich seiner Krönung zum römischen Kaiser sein der Stadt Nuremberg unterm 31. Oktober 1427 über den Ankauf der burggräflichen Burg ob der Stadt nebst den zugehörigen Gütern und Rechten erteiltes Konfirmationsprivileg sowie die gleichzeitig ausgesprochene Belehnung mit den erkauften Stücken (KA/C Nr. 30). - Siegler: der Aussteller.
