Urkunden
König Sigmund erlaubt den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nurenberg, dass sie eine Silbermünze, Schillinger genannt, halb fein und halb Zusatz, schlagen lassen mögen, deren 86 auf eine Nuernberger Mark Silbers gehen sollen. - Siegler: der Aussteller.
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 307
- Former reference number
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KA/C Nr. 36
- Language of the material
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ger
- Notes
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Kopiert im N. Schwb. I. f. 225.
- Further information
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Ausstellungsort: Taubenburg
Originaldatierung: Geben in unserem here vor der Taubenburg in der Sirfey am donerstag nach dem suntag Cantate 1428.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1428
Monat: 6
Tag: 6
Äußere Beschreibung: Ausf. Perg. mit anhangendem großem Majestätssiegel.
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Sigismund als Römischer König (Lade KA/C)
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff subject
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Münzwesen
- Indexentry person
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Sigmund, Kaiser
- Indexentry place
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Taubenburg a.d.Donau (heute Golubac, Serbien), Ausstellungsort
Nürnberg, Münze
- Date of creation
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1428 Mai 6
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:52 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1428 Mai 6
Other Objects (12)

König Sigmund erteilt den Bürgern der Stadt Nurenberg die Freiheit, dass ihre Güter und Urbare außerhalb der Stadt und auf dem Lande, die von altersher nicht gesteuert haben, dass diese sowie die Leute, die darauf sitzen, von niemanden mit Steuer noch Bete belegt werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Sigmund gibt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nuremberg Macht: dass sie erstlich eine goldene Münze prägen mögen zu 22 1/2 "garad", wie sie solche als Stadtwährungsgulden seit alters hergebracht haben; ferner eine goldene Münze zu 19 "garad", wie sie des Reichs Fürsten zur Zeit schlagen; sodann eine silberne Münze, nämlich Pfennige, halb Silber und halb Zusatz, derem 32 auf ein Nürnberger Lot gehen; außerdem Haller, ein Drittel Silber und zwei Drittel Zusatz, 47 auf ein Lot; und dass sie solche Münze von Reichs wegen besetzen, handhaben, schützen, schirmen, richten und strafen mögen, mit der Auflage jedoch, dass der Schlagschatz von der goldenen oder silbernen Münze zur Hälfte in die königliche Kammer fallen und zur anderen Hälfte ihnen gehören solle. - Siegler: der Aussteller.

König Sigmund gibt den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern insgesamt der Stadt Nüremberg Gewalt, dass sie allen jenen, welche die von oder zu ihrer Stadt Wandernden auf des Reichs Straßen ausraubten oder widerrechtlich angriffen und beschädigten, selbst oder durch ihre diener und Helfer nachstellen und nachfolgen, sie nach Nüremberg bringen und dort über sie als schädliche Leute richten mögen, mit der Beschränkung jedoch, dass sie die Gefangenen nicht durch umwallte Märkte oder gemauerte Schlösser, darinnen Halsgerichte wären, führen sollen. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Sigmund bestätigt und erneuert anläßlich seiner Krönung zum römischen Kaiser sein der Stadt Nuremberg unterm 31. Oktober 1427 über den Ankauf der burggräflichen Burg ob der Stadt nebst den zugehörigen Gütern und Rechten erteiltes Konfirmationsprivileg sowie die gleichzeitig ausgesprochene Belehnung mit den erkauften Stücken (KA/C Nr. 30). - Siegler: der Aussteller.
