Urkunden
König Sigmund erlaubt unter Aufhebung eines früheren Verbotes wie allen übrigen Untertanen des Reiches so auch den Bürgern und Kaufleuten der Stadt Nuremberg, dass sie mit den Venezianern ungehindert Kaufmannschaft und Handel treiben und ihr Gewerbe mit ihnen haben mögen. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 311
- Alt-/Vorsignatur
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KA/C Nr. 56
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Pressburg
Originaldatierung: Geben zu Prespurg .... 1429 am nechsten sampsstag vor sant Michelstag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1429
Monat: 9
Tag: 24
Äußere Beschreibung: Ausf. - Perg. das rückwärts aufgedrückte kgl. Sekretsiegel in rotem Wachs (teilweise abgelößt).
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Sigismund als Römischer König (Lade KA/C)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Sigmund, Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Nürnberg, Handel
Pressburg (heute Bratislava, Slowakei), Ausstellungsort
Venedig (Italien), Handel
- Laufzeit
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1429 September 24
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:53 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1429 September 24
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König Sigmund befiehlt dem Rat und der Stadt gemeiniglich zu Nuremberg des Reichs Heiligtum mit der Maßgabe, dass es dortselbst unwiderruflich und ewiglich verbleiben solle, ohne dass jedoch ein Priester außer der Zeit der öffentlichen Weisung desselben damit zu schicken habe; und verordnet ferner, dass von dem Tag der Weisung ab 14 Tage lang eine Messe und Jahrmarkt in Nuremberg gehalten werden möge, wozu alle mit Kaufmannschaft, Hab und Gut oder sonst Zureisenden freien und ungehinderten Zug haben sollen. - Siegler: der Aussteller.
Kaiser Sigmund bestätigt und erneuert seiner Krönung zum römischen Kaiser sein der Stadt Nuremberg unterm 31. Oktober 1427 über den Erwerb der Pfandschaften des Reichs an einem Drittel des Schultheißenamtes und Gerichtes zu Nuremberg und an dem Zoll dortselbst sowie an dem Zeidelgerichte, den Zeidlern, Zeidelgütern und dem Honiggelde zu Feucht erteiltes Konfirmationsprivileg (KA/C Nr. 29). - Siegler: der Aussteller.