Urkunden
Kaiser Karl V. erteilt Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen das Privileg zur Abhaltung von vier Jahrmärkten am dritten Weihnachtstag oder Johannes Evangelist, am dritten Osterfeiertag, an Johannes dem Täufer und am Geburtstag Unserer Lieben Frauen in seinem Schloss, seiner Stadt und seinem Amt Röttingen sowie eines am Mittwoch stattfindenden Wochenmarktes. Außerdem erhält er die Freiheit, dass künftig kein Jude und keine Jüdin einem Untertanen, Hintersassen und Verwandten in Röttingen oder Weiltingen auf liegende Güter auf dem Kauf- oder Tauschweg mit Wucherverträgen ohne Wissen und Zustimmung von Hans Wolf von Knöringen, seinen Erben und Nachkommen etwas leihen darf und sie wegen der nach Bekanntgabe dieser Freiheit gemachten Schulden weder vor Hofgericht zu Rottweil noch vor einem anderen fremden Land- oder Hofgericht verklagt und verurteilt werden können. Falls ein Jude oder eine Jüdin nach Bekanntgabe dieser Freiheit einem Untertanen oder Hintersassen etwas mit Wucherzins leihen, verfallen das Hauptgut und der Wucherzins an Hans Wolf von Knöringen, seine Erben und Nachkommen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 442 U 10
- Alt-/Vorsignatur
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Archiv Brenz Weiltingen 3. B. - Gestrichen: L[ade] C. 30. B.
Staatsarchiv Nürnberg - Repositur 208 - Weiltingen, Urkunden - Büschel 3 / No 2
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg., beschädigt
- Kontext
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Oberamt Weiltingen >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 442 Oberamt Weiltingen
Knöringen, Hans Wolf von
Rottweil RW
Weiltingen AN
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1554 Oktober 30 (Brüssel)