Urkunden
Kaiser Karl V. erlaubt Hans Wolf von Knöringen, in seinen beiden Herrschaften Röttingen und Weiltingen und den ihnen zugehörigen Städten, Märkten, Flecken und Dörfern ein Hals- und Hochgericht mit Stock und Galgen zu errichten und belehnt ihn mit dem bisher von Bischof Eberhard von Eichstätt ausgeübten Blutbann, nachdem er sich darüber beklagt hatte, dass die Totschläge und anderen Straftaten des Land- und Bauernvolkes bei den Kirchweihen mit großen Unkosten vor die Zentgerichte der umliegenden Herrschaften oder ein Halsgericht seiner Wahl gebracht werden müssen. Viele Übeltäter blieben deshalb ungestraft. Das Schloss, die Stadt und das Amt Röttingen hatte Hans Wolf von Knöringen mit der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit vom [Hoch]stift Würzburg, das Schloss Weiltingen hatten seine Vorfahren von Seckendorff von den Grafen von Öttingen und Schaumberg gekauft. Das Hoch- oder Halsgericht kann jeweils mit zehn oder zwölf Männern besetzt werden, die entweder unter der Obrigkeit des Belehnten oder unter einer anderen Obrigkeit wohnhaft sind. Die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit auf die Unterrichter oder Amtmänner des Belehnten übertragen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 442 U 9
- Alt-/Vorsignatur
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Archiv Brenz Weiltingen 3. B. - Gestrichen: L[ade] 30 B.
Staatsarchiv Nürnberg - Repositur 208 - Weiltingen, Urkunden - Büschel 3 / No 1
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Brüssel
Siegler: A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg., beschädigt
- Kontext
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Oberamt Weiltingen >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 442 Oberamt Weiltingen
Karl V.; Kaiser, 1500-1558
Knöringen, Hans Wolf von
Oettingen, von; Familie
Schaumberg, von; Grafen
Seckendorff; Familie
Röttingen : Lauchheim AA
Weiltingen AN
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1554 Oktober 30