Archivale

Extractus Rats-Protocolli. Bescheid

Regest: Der Magistrat nimmt Bedenken, die übergebene neue Metzger-Ordnung zur Zeit zu genehmigen, sondern will fordersamst (= zunächst) der gesamten Metzgerzunft eine Probezeit von einem Vierteljahr gegeben haben, um zu sehen, in wieweit das Projekt ohne weitere Klagen reüssieren möge oder nicht. Nach Verfluss der Probezeit soll das Weitere von Magistrats wegen beschlossen werden. Einem jedem soll bei Strafe von 1 fl aufgegeben sein, das Schlachthaus und die Metzigbänke saubrer als bisher zu halten und keine Dunghaufen aus dem Graben heraus zu machen, auch das Schatzgeld, ebenfalls bei 1 fl Strafe, richtiger zu bezahlen und den Fleischschätzern in ihrem Amt keinen Eintrag zu tun, sondern von dem Nagel, woran das Fleisch ist, solang hinwegzubleiben, bis die Schatzung vorbei sein wird.
Fideliter extrahiert den 4. Januar 1769.
Kanzlei Reuttlingen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2931
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: nicht in Geh. Rats Prot. zu finden

Genetisches Stadium: Abschrift

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1769 Januar 4

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1769 Januar 4

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