Archivale
Extractus Rats-Protocolli. Bescheid
Regest: Der Magistrat nimmt Bedenken, die übergebene neue Metzger-Ordnung zur Zeit zu genehmigen, sondern will fordersamst (= zunächst) der gesamten Metzgerzunft eine Probezeit von einem Vierteljahr gegeben haben, um zu sehen, in wieweit das Projekt ohne weitere Klagen reüssieren möge oder nicht. Nach Verfluss der Probezeit soll das Weitere von Magistrats wegen beschlossen werden. Einem jedem soll bei Strafe von 1 fl aufgegeben sein, das Schlachthaus und die Metzigbänke saubrer als bisher zu halten und keine Dunghaufen aus dem Graben heraus zu machen, auch das Schatzgeld, ebenfalls bei 1 fl Strafe, richtiger zu bezahlen und den Fleischschätzern in ihrem Amt keinen Eintrag zu tun, sondern von dem Nagel, woran das Fleisch ist, solang hinwegzubleiben, bis die Schatzung vorbei sein wird.
Fideliter extrahiert den 4. Januar 1769.
Kanzlei Reuttlingen.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2931
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Bemerkungen: nicht in Geh. Rats Prot. zu finden
Genetisches Stadium: Abschrift
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1769 Januar 4
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1769 Januar 4