Bestand

Ephoralarchiv Aurich (Großefehn) (Bestand)

Enthält: Die Generalia der 1. Inspektion enthalten zahlreiche Schriftstücke, die auch die Kirchengemeinden der späteren 9. Inspektion betreffen. Die Spezialakten für Hatshausen, Jherings-Boekzetelerfehn und Warsingsfehn sind im Teilbestand "Großefehn" verblieben und nicht nach Leer abgeben worden, entsprechend dazu befinden sich die älteren Spezialia für Marcardsmoor im Ephoralarchiv Reepsholt (vgl. LkAH "D 53"). Für Wiesmoor und alle Nachkriegsgründungen liegen keine Spezialakten vor. Hervorzuheben sind noch das Inspektionsprotokollbuch für die 1. Inspektion und entsprechende Protokollbücher für die älteren Kirchengemeinden, die nach Bildung der Inspektionen 1766 bzw. 1868 angelegt wurden und in der Handschriftenabteilung verzeichnet sind.

Geschichte des Bestandsbildners: Am 25. Mai 1744 starb mit Carl Edzard der letzte ostfriesische Fürst aus dem Hause Cirksena. König Friedrich II. von Preußen machte daraufhin sein in der Emder Konvention geregeltes Nachfolgerecht geltend und übernahm Ostfriesland als preußische Provinz. Die am 31. Juli 1744 zwischen den ostfriesischen Landständen und ihrem neuen Landesherrn zustande gekommene Übereinkunft legte fest, dass die bestehenden Landesverträge weiterhin Bestand haben sollten. Somit waren auch die kirchlichen Verhältnisse in Ostfriesland geregelt und die bestehenden Ordnungen und Gewohnheiten anerkannt. Die weitgehende Autonomie der Kirchengemeinden wurde ebenfalls belassen.
Das landesherrliche Kirchenregiment wurde ab diesem Zeitpunkt v. a. durch das seit 1643 in Aurich bestehende lutherische Konsistorium ausgeübt, welches dadurch schrittweise eine stärkere Bedeutung erlangte als in vorpreußischer Zeit. Das Konsistorium hatte allerdings nur geringe Kompetenzen, v. a. weil ihm die reformierten Kirchengemeinden - und ihnen folgend - die lutherischen Gemeinden alle weitergehenden Aufsichtsrechte bestritten. So konnte auch auf lutherischer Seite der dafür zuständige Generalsuperintendent in Sachen Visitation, Aufsicht und Leitung über die lutherischen Kirchengemeinden kaum Erfolge aufweisen.
Am 9. April 1766 wurde daher für die lutherischen und reformierten Kirchengemeinden Ostfrieslands und des Harlingerland eine Inspektionsordnung erlassen, die sich schon in den alten preußischen Landesteilen als Ausführungsinstrument landesherrlichen Kirchenregiments bewährt hatte. Während auf reformierter Seite der amtierende Coetuspraeses zum Oberinspektor und Mitglied des Auricher Konsistoriums ernannt wurde, war und blieb auf lutherischer Seite der Generalsuperintendent Oberinspektor. Nach dem ersten Kapitel der Inspektionsordnung sind die lutherischen Kirchengemeinden Ostfrieslands und Harlingerlands in acht Inspektionen oder Aufsichtsbezirke eingeteilt worden. Geleitet wurde jede Inspektion von einem zum Inspektor ernannten Pastor aus dem jeweiligen Inspektionsgebiet, der nach 1806 Superintendent genannt wurde.
Gründung und Umfang des Kirchenkreises Aurich bzw. seiner Vorläufer
Die 1. lutherische Inspektion, eine der Vorläuferorganisation des heutigen Kirchenkreises Aurich, wurde 1766 aus den Kirchengemeinden Ardorf, Aurich-Oldendorf, Bagband, Bangstede, Barstede, Hatshausen (mit Ayenwolde), Holtrop, Middels, Ochtelbur, Riepe, Strackholt, Timmel, Weene, Westerende und Wiesens zusammengesetzt. Ihr erster ernannter Inspektor war mit Rudolf Gustaw Brawe ein Pastor aus Aurich, obwohl die Kirchengemeinde Aurich der Inspektion nicht angehörte. Während Großefehn (gegründet 1857; heute: Mittegroßefehn) und Jherings-Boekzetelerfehn (gegründet 1864) das Inspektionsgebiet zunächst vergrößerten, ist Ardorf bereits [1819] an die 8. Inspektion (Wittmund) abgetreten worden.
1868 machte die Ausführung der am 9. Oktober 1864 erlassenen Kirchenvorstands- und Synodalordnung die Bildung einer 9. lutherischen Inspektion erforderlich. Die damit verbundenen Veränderungen in der lutherischen Inspektionseinteilung betrafen v. a. die 1. und die 2. Inspektion:
Mit Wirkung zum 1. September wurden von der 1. lutherischen Inspektion die zehn Kirchengemeinden Aurich-Oldendorf, Bagband, Großefehn, Hatshausen, Holtrop, Jherings-Boekzetelerfehn, Strackholt, Timmel, Weene und Wiesens abgetrennt und zur 9. Inspektion zusammengefasst (ab 1924: Kirchenkreis Großefehn; Aurich-Oldendorf war von 1868 bis 1899 und ab 1928 Sitz des Superintendenten). Als Ausgleich dafür erhielt die 1. Inspektion (ab 1924: Kirchenkreis Aurich) die Kirchengemeiden Engerhafe, Forlitz-Blaukirchen, Victorbur und Wiegboldsbur von der 2. Inspektion Emden.
Die lutherische Gemeinde Aurich gehörte weiterhin keiner Inspektion an; sie wurde aber zur Teilnahme an den Bezirkssynoden der 1. Inspektion zugewiesen, mit dem 1. April 1925 dann dem Kirchenkreis zugeteilt und zum Sitz der Superintendentur bestimmt.
Im Zuge der Neugliederung der Kirchenkreise im Sprengel Ostfriesland wurde der KK Großefehn zum 1. Januar 1974 aufgehoben und in den KK Aurich eingegliedert. Dabei gingen die Kirchengemeinden Hatshausen, Jherings-Boekzetelerfehn und Warsingsfehn zum Kirchenkreis Leer über, während die Kirchengemeinden Marcardsmoor (gegründet 1903) und Wiesmoor (gegründet 1931) dem neuen Kirchenkreis Aurich zugelegt wurden (vorher: Kirchenkreis Reepsholt bzw. Wittmund).
Nach 1868 wurden zudem auf dem Gebiet des Kirchenkreises Aurich und seiner Vorläufer die folgenden Kirchengemeinden errichtet: Moordorf (1886), Ostgroßefehn (1889), Warsingsfehn (1892), Münkeboe-Moorhusen (1896), Ihlow (1899), Plaggenburg (1899), Spetzerfehn (1950 Kapellengemeinde, 1970 Kirchengemeinde), Tannenhausen-Georgsfeld (1961), Sandhorst (1963), Wallinghausen (1964), Walle (1966), Aurich/Paulus (1967) und Hinrichsfehn (1987).

Bestandsgeschichte: Das Ephoralarchiv Aurich ist erstmals 1955 von Dr. Helmut Speer geordnet und in einem Findbuch verzeichnet worden. Dieser hatte schon ein Jahr zuvor das Archiv der 9. Inspektion Großefehn durchgeordnet und verzeichnet. Dieses ist allerdings erst 1981 aus dem Keller der ehemaligen Superintendetur in Aurich-Oldendorf nach Aurich in die dortige Superintendentur verlegt worden.
Im gleichen Jahr hat dann Hartmut Roshop beide Ephoralarchive - Aurich und Großefehn - nachgeordnet und in einem neu erstellten Findbuch verzeichnet.
Nach dem Umzug der Superintendentur Aurich in die ehemalige Landessuperintendentur war für die Archive kein Platz mehr vorhanden. Da ein anderer geeigneter Raum vor Ort nicht zu finden war, wurden diese im Juni 2012 im Landeskirchlichen Archiv Hannover deponiert.
Das von Roshop 1982 erstellte Findbuch wurde 2016 und 2020 einschließlich der 2012 aus neuerem Archivgut gebildeten Nachträge in die EDV-Version umgesetzt. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf eventuelle Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen.

Bestandssignatur
D 80

Kontext
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> D - Deposita

Bestandslaufzeit
1736-2005

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Letzte Aktualisierung
01.04.2025, 13:47 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1736-2005

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