Bestand
Ephoralarchiv Aurich (Großefehn) (Bestand)
Enthält: Die Generalia der 1.
Inspektion enthalten zahlreiche Schriftstücke, die auch die
Kirchengemeinden der späteren 9. Inspektion betreffen. Die
Spezialakten für Hatshausen, Jherings-Boekzetelerfehn und Warsingsfehn
sind im Teilbestand "Großefehn" verblieben und nicht nach Leer abgeben
worden, entsprechend dazu befinden sich die älteren Spezialia für
Marcardsmoor im Ephoralarchiv Reepsholt (vgl. LkAH "D 53"). Für
Wiesmoor und alle Nachkriegsgründungen liegen keine Spezialakten vor.
Hervorzuheben sind noch das Inspektionsprotokollbuch für die 1.
Inspektion und entsprechende Protokollbücher für die älteren
Kirchengemeinden, die nach Bildung der Inspektionen 1766 bzw. 1868
angelegt wurden und in der Handschriftenabteilung verzeichnet
sind.
Geschichte des Bestandsbildners:
Am 25. Mai 1744 starb mit Carl Edzard der letzte ostfriesische Fürst
aus dem Hause Cirksena. König Friedrich II. von Preußen machte
daraufhin sein in der Emder Konvention geregeltes Nachfolgerecht
geltend und übernahm Ostfriesland als preußische Provinz. Die am 31.
Juli 1744 zwischen den ostfriesischen Landständen und ihrem neuen
Landesherrn zustande gekommene Übereinkunft legte fest, dass die
bestehenden Landesverträge weiterhin Bestand haben sollten. Somit
waren auch die kirchlichen Verhältnisse in Ostfriesland geregelt und
die bestehenden Ordnungen und Gewohnheiten anerkannt. Die weitgehende
Autonomie der Kirchengemeinden wurde ebenfalls belassen.
Das landesherrliche Kirchenregiment wurde ab diesem Zeitpunkt v.
a. durch das seit 1643 in Aurich bestehende lutherische Konsistorium
ausgeübt, welches dadurch schrittweise eine stärkere Bedeutung
erlangte als in vorpreußischer Zeit. Das Konsistorium hatte allerdings
nur geringe Kompetenzen, v. a. weil ihm die reformierten
Kirchengemeinden - und ihnen folgend - die lutherischen Gemeinden alle
weitergehenden Aufsichtsrechte bestritten. So konnte auch auf
lutherischer Seite der dafür zuständige Generalsuperintendent in
Sachen Visitation, Aufsicht und Leitung über die lutherischen
Kirchengemeinden kaum Erfolge aufweisen.
Am 9. April 1766
wurde daher für die lutherischen und reformierten Kirchengemeinden
Ostfrieslands und des Harlingerland eine Inspektionsordnung erlassen,
die sich schon in den alten preußischen Landesteilen als
Ausführungsinstrument landesherrlichen Kirchenregiments bewährt hatte.
Während auf reformierter Seite der amtierende Coetuspraeses zum
Oberinspektor und Mitglied des Auricher Konsistoriums ernannt wurde,
war und blieb auf lutherischer Seite der Generalsuperintendent
Oberinspektor. Nach dem ersten Kapitel der Inspektionsordnung sind die
lutherischen Kirchengemeinden Ostfrieslands und Harlingerlands in acht
Inspektionen oder Aufsichtsbezirke eingeteilt worden. Geleitet wurde
jede Inspektion von einem zum Inspektor ernannten Pastor aus dem
jeweiligen Inspektionsgebiet, der nach 1806 Superintendent genannt
wurde.
Gründung und Umfang des Kirchenkreises Aurich bzw.
seiner Vorläufer
Die 1. lutherische Inspektion, eine der
Vorläuferorganisation des heutigen Kirchenkreises Aurich, wurde 1766
aus den Kirchengemeinden Ardorf, Aurich-Oldendorf, Bagband, Bangstede,
Barstede, Hatshausen (mit Ayenwolde), Holtrop, Middels, Ochtelbur,
Riepe, Strackholt, Timmel, Weene, Westerende und Wiesens
zusammengesetzt. Ihr erster ernannter Inspektor war mit Rudolf Gustaw
Brawe ein Pastor aus Aurich, obwohl die Kirchengemeinde Aurich der
Inspektion nicht angehörte. Während Großefehn (gegründet 1857; heute:
Mittegroßefehn) und Jherings-Boekzetelerfehn (gegründet 1864) das
Inspektionsgebiet zunächst vergrößerten, ist Ardorf bereits [1819] an
die 8. Inspektion (Wittmund) abgetreten worden.
1868 machte
die Ausführung der am 9. Oktober 1864 erlassenen Kirchenvorstands- und
Synodalordnung die Bildung einer 9. lutherischen Inspektion
erforderlich. Die damit verbundenen Veränderungen in der lutherischen
Inspektionseinteilung betrafen v. a. die 1. und die 2.
Inspektion:
Mit Wirkung zum 1. September wurden von der 1.
lutherischen Inspektion die zehn Kirchengemeinden Aurich-Oldendorf,
Bagband, Großefehn, Hatshausen, Holtrop, Jherings-Boekzetelerfehn,
Strackholt, Timmel, Weene und Wiesens abgetrennt und zur 9. Inspektion
zusammengefasst (ab 1924: Kirchenkreis Großefehn; Aurich-Oldendorf war
von 1868 bis 1899 und ab 1928 Sitz des Superintendenten). Als
Ausgleich dafür erhielt die 1. Inspektion (ab 1924: Kirchenkreis
Aurich) die Kirchengemeiden Engerhafe, Forlitz-Blaukirchen, Victorbur
und Wiegboldsbur von der 2. Inspektion Emden.
Die
lutherische Gemeinde Aurich gehörte weiterhin keiner Inspektion an;
sie wurde aber zur Teilnahme an den Bezirkssynoden der 1. Inspektion
zugewiesen, mit dem 1. April 1925 dann dem Kirchenkreis zugeteilt und
zum Sitz der Superintendentur bestimmt.
Im Zuge der
Neugliederung der Kirchenkreise im Sprengel Ostfriesland wurde der KK
Großefehn zum 1. Januar 1974 aufgehoben und in den KK Aurich
eingegliedert. Dabei gingen die Kirchengemeinden Hatshausen,
Jherings-Boekzetelerfehn und Warsingsfehn zum Kirchenkreis Leer über,
während die Kirchengemeinden Marcardsmoor (gegründet 1903) und
Wiesmoor (gegründet 1931) dem neuen Kirchenkreis Aurich zugelegt
wurden (vorher: Kirchenkreis Reepsholt bzw. Wittmund).
Nach
1868 wurden zudem auf dem Gebiet des Kirchenkreises Aurich und seiner
Vorläufer die folgenden Kirchengemeinden errichtet: Moordorf (1886),
Ostgroßefehn (1889), Warsingsfehn (1892), Münkeboe-Moorhusen (1896),
Ihlow (1899), Plaggenburg (1899), Spetzerfehn (1950 Kapellengemeinde,
1970 Kirchengemeinde), Tannenhausen-Georgsfeld (1961), Sandhorst
(1963), Wallinghausen (1964), Walle (1966), Aurich/Paulus (1967) und
Hinrichsfehn (1987).
Bestandsgeschichte: Das
Ephoralarchiv Aurich ist erstmals 1955 von Dr. Helmut Speer geordnet
und in einem Findbuch verzeichnet worden. Dieser hatte schon ein Jahr
zuvor das Archiv der 9. Inspektion Großefehn durchgeordnet und
verzeichnet. Dieses ist allerdings erst 1981 aus dem Keller der
ehemaligen Superintendetur in Aurich-Oldendorf nach Aurich in die
dortige Superintendentur verlegt worden.
Im gleichen Jahr
hat dann Hartmut Roshop beide Ephoralarchive - Aurich und Großefehn -
nachgeordnet und in einem neu erstellten Findbuch verzeichnet.
Nach dem Umzug der Superintendentur Aurich in die ehemalige
Landessuperintendentur war für die Archive kein Platz mehr vorhanden.
Da ein anderer geeigneter Raum vor Ort nicht zu finden war, wurden
diese im Juni 2012 im Landeskirchlichen Archiv Hannover
deponiert.
Das von Roshop 1982 erstellte Findbuch wurde
2016 und 2020 einschließlich der 2012 aus neuerem Archivgut gebildeten
Nachträge in die EDV-Version umgesetzt. Dabei sind in der Regel die
Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue
Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung
anlehnt. Auf eventuelle Besonderheiten wird an entsprechender Stelle
hingewiesen.
- Reference number of holding
-
D 80
- Context
-
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> D - Deposita
- Date of creation of holding
-
1736-2005
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
01.04.2025, 1:47 PM CEST
Data provider
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1736-2005