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Extractus Rats-Protocolli

Regest: Hans Jerg Dürringer und Hans Jacob Sommer, beide Metzger, haben zu Melchingen (?) miteinander einen Stier nebst 8 Kälbern erkauft, den Stier, welcher einen Beinbruch gehabt, wider die Metzger-Artikel auf einem Karren nächtlicherweile in das Schlaghaus (= Schlachthaus) geführt und ohne Zuziehung der Geschworenen niedergeschlagen. Sie sind daher vor den Rat gestellt und nachdem ihnen ihr Verbrechen vorgehalten worden war, andern zum Exempel in den Turm an Boden auf 8 Tage condemniert (= verurteilt) worden. Ein Vierteljahr ist ihnen das Handwerk niedergelegt. Hernach sind sie an das Handwerk verwiesen worden, um nach derselben Erkenntnis zur Strafe gezogen werden zu können. Das Fleisch aber soll durch die Unterkäufer viertelweis verkauft und der Erlös nebst der Haut dem Bauern zugestellt werden.
Kanzlei Reuttlingen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2892
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: Die originalen Ratsprotokolle Juni 1674 - Oktober 1744 fehlen.

Genetisches Stadium: Abschrift

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1717 Mai 27

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1717 Mai 27

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