Archivale

Extractus Rats-Protocolli

Regest: Auf abermaliges inständiges Bitten der Metzgerzunft, die so sehr im Schwang gehenden ihr höchst nachteiligen Hausmetzgen zu verbieten, wurde von Magistrats wegen beschlossen, dass der unter dem 2. Dezember 1774 abgefasste Ratsbescheid hierdurch bestätigt sein soll, nach welchem einem Bürger erlaubt ist, ein in seinem Stall gemästetes Stück Vieh zu schlachten, auch hievon einem oder dem andern Bürger 2 oder 3 Viertel zukommen zu lassen, aber keinem Bürger ausser den Metzgern gestattet sein soll, in der Stadt herumzugehen, Vieh aufzusuchen, zu kaufen und zu schlachten, auch solches hernach pfundweise auszuwägen und zu verkaufen. Widrigenfalls soll derjenige, welcher hiewider handelt, um 5 fl unnachlässig gestraft werden.
Fideliter extrahiert den 28. Dezember 1782.
Geschworener Stadt- und Amtsschreiberei-Substitut Kenngott.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2937
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: nicht im Geh. Rats Prot. zu finden

Genetisches Stadium: Abschrift

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1774 Dezember 9

Other object pages
Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Stadtarchiv Reutlingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1774 Dezember 9

Other Objects (12)