Urkunden

Wilhelm Werner Freiherr zu Zimmern (Zymbern), Herr zu Wildenstein, beurkundet in Vertretung des von Kaiser Maximilian [I.] (voller Titel) eingesetzten Hofrichters auf seinem Hof zu Rottweil, Rudolf Graf von Sulz, dass er zusammen mit den Urteilssprechern auf dem Hof zu Rottweil an der offenen, freien und kaiserlichen Straße am Ausstellungstag dieser Urkunde zu Gericht gesessen hat und die edle und ehrsame Magdalena von Neuneck (Nuwnegkh), geborene von Ehingen, Ehefrau des ebenfalls anwesenden Wildhans von Neuneck, im Vollbesitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte erschienen ist. Mit Zustimmung ihres Ehemannes wählte Magdalena von Neuneck den ehrsamen und weisen Augustin Egen, Bürgermeister der Stadt Rottweil, als Fürsprecher (vogt). Nachdem die Rechtmäßigkeit dieser Wahl anerkannt wurde, erklärte Magdalena von Neuneck vor dem Hofrichter und den Urteilssprechern, dass sie völlig frei und ungezwungen mit Zustimmung ihres Ehemannes gegenüber ihren beiden Brüdern Hug (Haug) Werner und Hans von Ehingen und ihren Erben auf ihr väterliches und mütterliches Erbe und ihre Erbansprüche an allen unbeweglichen und beweglichen Gütern verzichtet, seien es Renten, Zinsen, Gülten, Zehnten, Barschaften, Schlösser, Dörfer, Pfandschaften, Häuser, Höfe, Äcker, Matten, Wiesen, Gärten, Weingärten, Silbergeschirr, Hausrat, Betten und Bettgewand, was immer väterliches und mütterliches Erbe und Gut heiße und wäre. Da es nach dem Gebrauch des Hofgerichts als ein Gelübde an Eidesstatt gelte, wenn man an den Gerichtsstab greife, bat Magdalena von Ehingen, ihren mit Handgelübde erklärten Erbverzicht an Eidesstatt zur Gültigkeit vor allen Leuten und geistlichen und weltlichen Richtern und Gerichten in jetziger und künftiger Zeit anzuerkennen. Der Aussteller bat daraufhin die Urteilssprecher des Hofgerichts um ihr Urteil, die einhellig entschieden: Es werde zwar oft oft missverstanden, mit dem Griff zum Gerichtsstab nach der Ordnung und Gewohnheit des Hofgerichts ein Gelübde leisten zu können, da aber beide Parteien übereinstimmten, wurde das Gelübde einer Frau an Eidesstatt zugelassen. Nach der Eröffnung dieses Urteils wiederholte Magdalena von Neuneck, die nach dem zwischen ihr und ihrem Ehemann aufgerichteten Heiratsvertrag bereits eine ausreichende Aussteuer erhalten hatte, für sich und ihre Erben ihren bereits abgelegten Erbverzicht. Die beiden Brüder Hug Werner und Hans von Ehingen und ihre Erben können nun das väterliche und mütterliche Erbe ihrer Schwester besitzen, gebrauchen, nutznießen, verleihen und verkaufen wie alle anderen ihrer Güter, ohne dabei von den Erben ihrer Schwester oder sonst jemandem beeinträchtigt zu werden. Magdalena von Neuneck und erklärte abschließend einen umfassenden Rechteverzicht und versprach zusammen mit ihrem Fürsprecher dieses Gelübde an Eidesstatt vor dem Hofgericht in die Hand ihres Bruders Hug Werner von Ehingen, der es auch im Namen seines Bruders Hans von Ehingen entgegennahm.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 1173
Alt-/Vorsignatur
II Baisingen d 136
N[umero] [Zahl wegen Tintenfleck nicht mehr lesbar].
A.
N[umer]o VII.

Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: (1) Kaiserliches Hofgericht zu Rottweil. - (2) Wildhans von Neuneck, Ehemann von Magdalena von Neuneck. - (2) Augustin Egen, Bürgermeister und zugeordneter Fürsprecher von Magdalena von Neuneck.

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: (1) mit Fehlstelle am rechten Rand unten.

Kontext
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Baisingen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden

Indexbegriff Person
Egen; Augustin (Rottweil am Neckar RW)
Ehingen, von; Hans, zu Bieringen
Ehingen, von; Hug Werner, zu Bieringen (Balingen BL)
Ehingen, von; Magdalena
Maximilian I.; Kaiser, Heiliges Römisches Reich, 1459-1519
Neuneck, von; Magdalena
Neuneck, von; Wildhans, zu Glatt
Sulz, Grafen von; Rudolf
Zimmern, Wilhelm Werner von; Graf, Jurist, 1485-1575
Indexbegriff Ort
Rottweil RW; Hofgericht
Rottweil RW; Hofgericht; Fürsprecher
Rottweil RW; Hofgericht; Hofrichter
Rottweil RW; Hofgericht; Siegel
Rottweil RW; Reichsstadt; Bürgermeister
Indexbegriff Sache
Erbverzichte

Laufzeit
1515 Oktober 23 (uff Zinstag nach Sanndt Lux des hailigen evangelisten tag)
Provenienz
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
17.01.2023, 15:10 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Beteiligte


  • Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg

Entstanden


  • 1515 Oktober 23 (uff Zinstag nach Sanndt Lux des hailigen evangelisten tag)

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