Urkunden
Notar Ludwig Riepp genannt Grauf, Schulmeister und Gerichtsschreiber zu Altdorf, beurkundet: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, Jos Neukomm ("Nükom"), Propst zu Hofen, und Jörg Vetter ("Vötter"), Prior in Weingarten, erteilen den Amtleuten Peter von Hof, Cristan Lantz und Bernhard Sorg Vollmacht in Prozeß der Stadt Ravensburg gegen ihre Lehenleute Hans Dientzler und Peter Lang von Liebenreute. Den beiden war verboten worden, ihr Vieh und ihre Rösser in den Wald Ringgenburg zu treiben und dort zu weiden. Da sie sich nicht an das Verbot hielten, wurde gegen sie ein Prozeß vor dem Gericht Schmalegg eröffnet und ungeachtet eines Weingartener Prostests fortgesetzt. Das Kloster hat namens der Meier von Liebenreute an den Kaiser [Maximilian I.] und sein Kammergericht appelliert.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 776
- Alt-/Vorsignatur
-
fasc. 007 n. 07
04398
B 522 II U 0684
- Maße
-
31,1 x 55,9 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Notar Ludwig Riepp genannt Grauf, Schulmeister und Gerichtsschreiber zu Altdorf
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, u.a.
Zeugen: Bastion Felber ("Fälber") und Martin Mälisser, Bürger zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Signet des Ausstellers
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Dientzler, Hans
Felber, Sebastian
Grauf, Ludwig
Hofen, Jos Nukom; Propst
Hoff, Peter von
Lang, Peter
Lantz, Cristan
Mälisser, Martin
Maximilian I.; Kaiser, 1459-1519
Neukomm, Jos; Propst von Hofen, ca. 15./16. Jh.
Nükom, Jos, Propst
Riepp, Ludwig, genannt Grave, Notar
Sorg, Bernhard, Ammann
Vetter, Jörg, Prior
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Altdorf = Weingarten RV; Gerichtsschreiber
Altdorf = Weingarten RV; Schulmeister
Liebenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV; Meier
Ravensburg RV; Bürgermeister und Rat
Ringgenburg : Esenhausen, Wilhelmsdorf RV
Schmalegg : Ravensburg RV; Gericht
Weingarten RV; Kloster, Amtleute
Weingarten RV; Kloster, Prior
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1511 November 7 (am sibenden tag des monats Novembris genant Wintermonat)
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![Notar Ludwig Riepp genannt Grave, Landgerichtsschreiber und Schulmeister in Altdorf, beurkundet Protestation und Appellation in Sachen Konrad Nabholz von Dietmannsberg gegen Jörg Funckenhuser im Streit über die Pflicht zu gemeinschaftlicher Unterhaltung eines Hags. Nabholz war in erster Instanz vom Gericht Schmalegg und in zweiter von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg verurteilt worden. Da er Leibeigener des Klosters Weingarten ist, hat in Ravensburg Cristan Lantz, Schreiber des Klosters, am 2. April (Mittwoch nach Lätare) während eines Gerichtstermins Unzuständigkeit eingewandt und gegen das Verfahren protestiert. Da diese Einwendungen nicht beachtet wurden, wird Appellation an Maximilian I. bzw. dessen Kammergericht eingelegt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Notar Jörg Zylhofer, Laie des Salzburger Bistums, beurkundet die "in dem capitel" vor der Liebfrauenkapelle am Kreuzgang des Klosters Weingarten vorgenommene Huldigung der Konventherren, Schüler und Konversbrüder an den neuen Abt Hartmann [von Burgau]. Nach einem "mit luter stym" erfolgten Vortrag durch Propst Johannes Lantz von Hofen leisten die namentlich genannten Konventherren, Schüler und Konversen "mit gepärden frölicher begierden" das Handgelöbnis.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Notar Balthasar Mösch von Ulm beurkundet eine im Rathaus von Altdorf erfolgte Protestation. Es erscheinen Jos Neukomm ("Nükom"), Konventual und Großkeller zu Weingarten, sowie Jörg Vorrer und Peter vom Hoff. Jörg Vorrer protestiert namens des Abts [Hartmann von Burgau] bei Rudolf Spiegel, Ammann, und dem Rat zu Altdorf dagegen, daß der Landvogt [von Schwaben] den genannten Ammann in Altdorf eingesetzt und durch den geschworenen Richtknecht unter der Kanzel der Gemeinde befohlen hat, ihm Gehorsam zu schwören. Der Abt verbietet dies, weil er das Recht hat, den Ammann ein- und abzusetzen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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Notar Balthasar Mösch von Ulm beurkundet, daß in der Ratsstube des Rathauses von Altdorf vor Martin Käppler, weiland Ammann zu Altdorf, und den Räten daselbst erschienen sind Hans Bodmar, Prior, Jörg Norrer und Peter von Hoff als Anwälte des Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten. Jörg Norrer trägt vor, daß Käppler die Bürger von Altdorf ihres Eides erlassen hat, den sie ihm als Ammann geschworen haben. Der Abt ist damit nicht einverstanden, weil Käppler seinerseits noch dem Abt mit Eid verpflichtet ist. Er will wissen, ob die Altdorfer, wenn er ihnen eine neuen Ammann vorsetzt, diesem auch schwören werden. Falls sie einem andern schwören werden, willigt er darin nicht ein. Er verbietet allen Leibeigenen des Klosters, die im Gerichtszwang von Altdorf sitzen, das Ammannamt anzunehmen.
![Cristan Lantz, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß ihm Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, auf Lebenszeit 8 Juchert Acker im Altdorfer Esch und 2 Mannmahd Wiesen verliehen hat, die zur Kustorei gehören. Sie liegen in den Wiesen genannt der Steineggerin ("Staineggerin") Wiese, vorne im Spitz zwischen den beiden "rynsen". Die Wiese hatte bisher der verstorbene Vater des Ausstellers von der Kustorei inne. Der Aussteller muß die Grundstücke in gutem Zustand halten und darf sie weder verpfänden noch veräußern. Jährlich gibt er Zins ausweislich der Urbarbücher und Juchartrödel des Klosters. Für die 2 Mannmahd der Kustorei entrichtet er jährlich zu Martini 2 fl an den Kustor.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Cristan Lantz, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß ihm Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, auf Lebenszeit 8 Juchert Acker im Altdorfer Esch und 2 Mannmahd Wiesen verliehen hat, die zur Kustorei gehören. Sie liegen in den Wiesen genannt der Steineggerin ("Staineggerin") Wiese, vorne im Spitz zwischen den beiden "rynsen". Die Wiese hatte bisher der verstorbene Vater des Ausstellers von der Kustorei inne. Der Aussteller muß die Grundstücke in gutem Zustand halten und darf sie weder verpfänden noch veräußern. Jährlich gibt er Zins ausweislich der Urbarbücher und Juchartrödel des Klosters. Für die 2 Mannmahd der Kustorei entrichtet er jährlich zu Martini 2 fl an den Kustor.
![Jörg von Fulach, Kustor des Klosters Weingarten, verkauft mit Zustimmung des Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, dem Prior Jörg Vetter für 15 lb d Ravensburger Währung die jährlichen Zinsen von 10 ß d und 5 ß d, die er von Christina Schwertzenmayerin und Konrad Brugkschlegel aus deren Häusern, Hofreiten und Gärten zu Langenlachen in Altdorf erworben hat. Er übergibt dem Käufer die darüber ausgestellten Zinsbriefe.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)