Bestand

Katholischer Kirchenrat: Aufgehobene Klöster (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Zur 'Besorgung und Wahrnehmung der Souveränitätsrechte in Ansehung der Katholischen Kirche', d.h. der Rechte der Staatsgewalt über sie,A wurde durch Organisationsmanifest von 1806 der 'Geistliche Rat' als Staatsbehörde geschaffen und 1816 in 'Katholischer Kirchenrat' umbenannt. Es war zugleich Oberschulbehörde für die katholischen Volksschulen. Nach dem Kirchengesetz von 1924 war der Kirchenrat auf Antrag des Bischofs von Rottenburg durch Verfügung des Staatsministeriums aufzuheben; diese Aufhebung erfolgte durch Verfügung vom 21.3.1934.

Inhalt und Bewertung
Der 1887 an das Haus- und Staatsarchiv Stuttgart übergebene Bestand enthält Akten über die Aufhebung der Klöster in Württemberg im Allgemeinen, u.a. betr. Pensionen, Visitationen, Verzeichnisse von Nonnen, Wahl der Oberinnen, Bestellung von Beichtvätern usw.

Vorwort: Der Bestand E 209, Katholischer Kirchenrat I, Akten betr. aufgehobene Klöster wurde im Jahr 1887 (D. Nr. 2/47, Empfangsbuch S. 230) vom Katholischen Kirchenrat an das Archiv des Innern abgegeben. Die Akten sind gegliedert in die Abschnitte Möchsklöster und Nonnenklöster. Die Titelaufnahmen erfolgten nach dem Übergabeverzeichnis von 1887. Der Teil Mönchsklöster ist unterteilt in 1. Allgemeines 2. Einzelne Orden 3. Pensionäre aufgehobener Klöster. Die Akten enthalten neben den allgemeinen Angelegenheiten der Mendikanten v. a. Unterlagen über die Auflösung von Klöstern und die Versetzung der Insassen in andere noch bestehende Klöster, ihre Umkleidung, Pensionierung und Ableben ehemaliger Mönche. Der Teil Nonnenklöster ist unterteilt in 1. Allgemeines 2. Einzelne Nonnenklöster. Diese Akten enthalten v. a. Unterlagen über die Aufhebung der Klöster und die Versetzung der Insassinnen in andere Klöster, ihre Pensionierung, über Visitationen, Wahl der Oberinnen, Bestellung der Beichtväter und das Ableben der Nonnen. Soweit diese nach der Säkularisierung nicht aus den klösterlichen Verbänden austraten oder in andere noch bestehende Klöster versetzt wurden, erhielten sie in zahlreichen Fällen die Genehmigung, weiterhin in ihrem klösterlichen Verband in den aufgehobenen Klöstern bis zu deren anderweitigen Verwendung zu wohnen, teilweise bis zum Tod der letzten ehemaligen Klosterfrau. Der Bestand enthält folgende Vor- bzw. Fremdprovenienzen, die nicht ausgehoben wurden: 1. Oberlandesregierung Ellwangen, 1. Senat, 1802 - 1806, 2. Katholischer geistlicher Rat, 1805 - 1816, 3. Kameralamt Ellwangen, 1803 - 1837. An das Hauptstaatsarchiv Stuttgart wurden Akten betr. das Frauenkloster Horb von 1784 - 1789 im Umfang von 0,05 lfd. m abgeben. Kassiert wurden nur 2 Schriftstücke mit bedeutungslosem Inhalt. Der Bestand wurde im April 1984 unter Leitung von Unterzeichnetem von dem Archivangestellten Erwin Biemann in die vorliegende Ordnung gebracht und verzeichnet; er umfaßt jetzt die Büschel 1 - 208 im Umfang von 1,8 lfd. m. Ludwigsburg, Juli 1985 Dr. Schmierer

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 209
Umfang
208 Büschel (1,9 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Kirchen- und Schulwesens/Kultministerium >> Kirchenbehörden

Bestandslaufzeit
1806-1851 (Va ab 1802)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1806-1851 (Va ab 1802)

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