Bestand

Kirchenrat (Bestand)

Erschließungszustand, Umfang: unverzeichnet
0,3 lfm

Verwandte Verzeichnungseinheiten: Kirchentag; NSA IX,1; Archive der Kirchengemeinden

Eingrenzung und Inhalt: Abrechnungen

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: In der Verfassung der ev.-luth.Kirche im lübeckischen Staat von 1895 blieb der Senat Inhaber des Kirchenregiments, repräsentiert wurde die Kirche vom Kirchenrat. Er bestand aus zwei ev.-luth. Senatsmitgliedern, dem Senior, einem Geistlichen und drei Laien. Der Geistliche wurde vom Geistlichen Ministerium, die Laien vom Kirchentag dem Senat vorgeschlagen, der die Auswahl traf. Die Amtsdauer betrug 6 Jahre. Vorsitz führte ein Senatsmitglied. Der Kirchenrat war Exekutivorgan für die mit dem Kirchentag vereinbarten Beschlüsse; ihm oblag die Oberaufsicht u.a. über die Geistlichen, Kirchenzucht usw.. In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurden Kirche und Staat getrennt. Der Senat übertrug dementsprechend mit der seit 1. Jan. 1922 in Kraft tretenden Kirchenordnung für die ev.-luth. Kirche in Lübeck seine Kirchenhoheit auf Kirchenrat und Kirchentag. Die lübeckische Kirche war eine Volkskirche. Nun hatte der Kirchentag den Vorsitzenden und weitere sechs Mitglieder zu wählen. Dem Kirchenrat gehörten auch der Senior des Geistlichen Ministerums und sein Stellvertreter an.

Bestandssignatur
06.0-2

Kontext
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 06 Religionsgemeinschaften >> 06.0 Zentrale Organe der evangelisch-lutherischen Kirche in Lübeck

Bestandslaufzeit
1882-1906

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Zugangsbeschränkungen
Benutzungsbeschränkung: nicht benutzbar, ungeordnet
Letzte Aktualisierung
30.06.2025, 10:12 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1882-1906

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