Archivale

Amtliche Kundgebungen und Entgegnungen in periodischen Druckschriften auf Grund der Notverordnungen des Reichspräsidenten, Bd. 3a

Enthält:
- "Berliner Tageblatt" (Berlin); Zeitung: 17. Aug. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete die Aufnahme einer amtlichen Entgegnung auf den Artikel in Nr. 374 vom 9. August "Waffenschmuggel für die SA" an, die in Nr. 392 vom 19. August erfolgte.
liegen 1 Exemplar der Nr. 392 und 3 Zeitungsausschnitte vom 9. August und vom 19. August.
- "Frankfurter Zeitung" (Frankfurt am Main); Zeitung: 22. Aug. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete die Aufnahme einer amtlichen Erklärung auf den Artikel in Nr. 591 - 593 vom 10. August, der sich mit Waffenfunden in Bergisch-Gladbach und Wahn beschäftigt, an, die in Nr. 619/20 bzw. 619/21 vom 20. August erfolgte.
1 Exemplar der Nr. 619/20.
- "Koblenzer Nationalblatt - neuer rheinischer Merkur" Zeitung: 24. Aug. 1932. Verbotsgründe: Der Regierungspräsident berichtete über die Stellungnahme zum Ohlauer Prozess an den preußischen Innenminister. Obwohl die Berichterstattung einseitig und unvollständig war, wurde von einer amtlichen Entgegnung abgesehen.
1 Exemplar der Nr. 190 vom 24. August.
- "Westdeutscher Beobachter" (Köln); Zeitung: NSDAP 24. Aug. 1932. Verbotsgründe: Der Regierungspräsident berichtete über die Stellungnahme zum Ohlauer Prozess an den preußischen Innenminister. Obwohl die Berichterstattung einseitig und unvollständig war, wurde von einer amtlichen Entgegnung abgesehen.
liegen je 1 Exemplar der Nr. 188, 189 und 190.
- "Rheinische Zeitung" (Köln); Zeitung: SPD 24. Aug. 1932. Verbotsgründe: Der Regierungspräsident berichtete an den preußischen Innenminister über die Stellungnahme zum Ohlauer Prozess. Obwohl die Berichterstattung einseitig und unvollständig war, wurde von einer amtlichen Entgegnung abgesehen.
1 Exemplar der Nr. 197 vom 22. August.
- "" : Aug. 1932. Verbotsgründe: Eine Abschrift des Urteils gegen Durnick und Genossen im Ohlauer Landfriedensbruchprozess, das aufgrund der Hauptverhandlung vor dem Sondergericht beim Landgericht in Brieg vom 15. - 22. August 1932 gefällt wurde. Ohne Exemplar.
- "Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD Aug. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete eine amtliche Erklärung auf die Artikel in Nr. 169 vom 16. August "45 Arbeitern droht Urteil des Sondergerichts" und in Nr. 170 vom 17. August "Hakenkreuz-Blutschuld erwiesen!", die sich mit dem Ohlauer Prozess beschäftigen, an.
liegen 1 Exemplar der Nr. 169 und 4 Zeitungsausschnitte vom 18. August, 17. August, 21. August und 23. August 1932 über den Ohlauer Prozess.
- "Sozialistische Arbeiter-Zeitung" (Breslau); Zeitung: SAP 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte [was in Nr. 202 geschah].
1 Exemplar der Nr. 202 vom 7. September.
[Rep. 77, Tit. 4043, Nr. 99]
- "Arbeiter-Zeitung für Schlesien" (Breslau); Zeitung: KPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte [was in Nr. 208 geschah].
1 Exemplar der Nr. 208 vom 5. September.
[Rep. 77, Tit. 4043, Nr. 99]
- "Brieger Volkszeitung" (Brieg); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Prozess in Ohlau zu veröffentlichen hätte [was in Nr. 209 geschah].
1 Exemplar der Nr. 209 vom 6. September.
[Rep. 77, Tit. 4043, Nr. 99]
- "IRZ Illustrierte Republikanische Zeitung" (Berlin); Zeitschrift: 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte [was in Nr. 38 geschah].
1 Exemplar der Nr. 36 vom 3. September und 1 Exemplar der Nr. 38 vom 17. September.
[Rep. 77, Tit. 4043, Nr. 99]
- "Mansfelder Volkszeitung" (Halle/Saale); Zeitung: 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte. Ohne Exemplar.
- "Reichsbanner" (Magdeburg); Zeitschrift: Organ des Reichsbanners 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung eine amtliche Erklärung über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte [was in Nr. 37 geschah].
1 Exemplar der Nr. 35 vom 27. August und 1 Exemplar der Nr. 37 vom 10. September.
[Rep. 77, Tit. 4043, Nr. 99]
- "Berliner Tageblatt" (Berlin); Zeitung: 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 421 geschah.
7 Zeitungsausschnitte vom 15. Juli, 16., 20., 21., 22. und 23. August und 1 Exemplar der Nr. 421 vom 5. September.
- "8-Uhr-Abendblatt" (Berlin); Zeitung: 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah.
liegen 1 Exemplar der Nr. 208 vom 5. September und 1 Zeitungsausschnitt vom 6. September 1932.
- "Berliner Volkszeitung" (Berlin); Zeitung: 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 421 geschah.
liegen 3 Zeitungsausschnitte vom 16., 21. und 22. August, 2 vom 7. und 10. September 1932 und 1 Exemplar der Nr. 421 vom 5. September.
- "Berliner Morgenzeitung" (Berlin); 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 247 geschah.
1 Exemplar der Nr. 247 vom 5. September.
- "Vorwärts" (Berlin); Zeitung: KPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 201 geschah.
liegen 1 Exemplar der Nr. 418/B201 vom 5. September, 1 Zeitungsausschnitt vom 22. August und 1 Zeitungsausschnitt vom 6. September 1932 und 1 Exemplar der Zeitung "Der Abend" (Spätausgabe des "Vorwärts") vom 6. September 1932.
- "Welt am Abend" (Berlin); Zeitung: KPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah.
liegen 1 Exemplar der Nr. 208 vom 5. September und 1 Zeitungsausschnitt vom 6. September 1932.
- "Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 181 geschah.
1 Exemplar der Nr. 181 vom 6. September.
- "Volksblatt" (Halle/Saale); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 209 geschah.
1 Exemplar der Nr. 209 vom 6. September.
- "Volksblatt" (Gleiwitz); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah.
1 Exemplar der Nr. 208 vom 6. September.
- "Neue Zeitung" (Breslau); Zeitung: KPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah.
1 Exemplar der Nr. 208 vom 5. September.
- "Volksbote" (Stettin); Zeitung: SPD Pommern 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 209 geschah.
Je 1 Exemplar der Nr. 192 vom 17. August und 209 vom 6. September.
- "Volkszeitung" (Nordhausen); Zeitung: 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 210 geschah.
Je 1 Exemplar der Nr. 193 vom 17. August und 210 vom 6. September.
- "Schleswig-Holsteinische Volkszeitung" (Kiel); Zeitung: 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister ordnete an, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah.
Je 1 Exemplar der Nr. 191 und 208 vom 5. September.
- "Weserwarte" (Minden); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister teilte mit, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah.
1 Exemplar der Nr. 208 vom 5. September.
- "Freie Presse" (Osnabrück); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister teilte mit, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 209 geschah.
1 Exemplar der Nr. 209 .
- "Göttinger Volksblatt" (Göttingen); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister teilte mit, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah.
1 Exemplar der Nr. 208 vom 5. September.
- "Hildesheimer Volksblatt" (Hildesheim); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister teilte mit, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah.
1 Exemplar der Nr. 208 vom 5. September.
- "Niedersächsische Volksstimme" (Hameln); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister teilte mit, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah.
1 Exemplar der Nr. 208 vom 5. September.
- "Volksblatt; Ausgabe für Sangerhausen" (Halle/Saale); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister teilte mit, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 208 geschah. Ohne Exemplar.
- "Freie Presse" (Halle/Saale); Zeitung: SPD 3. Sept. 1932. Verbotsgründe: Der Innenminister teilte mit, dass die Zeitung einen amtlichen Bericht über den Ohlauer Prozess zu veröffentlichen hätte, was in Nr. 209 geschah.
1 Exemplar der Nr. 209 vom 6. September.
- "Vossische Zeitung" (Berlin); Zeitung: 9. Sept. 1932. Verbotsgründe: Die Zeitung berichtigt in Nr. 434 vom 9. September die Angaben über den Ohlauer Prozess in dem Artikel "Die Schuld von Ohlau", in dem behauptet wurde, die amtliche Entgegnung stütze sich auf die mündliche Urteilsbegründung des Brieger Gerichts (in Nr. 428 vom 6. September).
liegen 1 Exemplar der Nr. 434 vom 9. September, 2 Zeitungsausschnitte vom 20. August und 21. August 1932 und 1 Zeitungsausschnitt vom 6. September 1932.
- "Angriff" Zeitung: . Verbotsgründe: 1 Zeitungsausschnitt vom 6. September 1932 über den Ohlauer Prozess.
- "Deutsche Zeitung" Zeitung: . Verbotsgründe: 1 Zeitungsausschnitt vom 6. September 1932 über den Ohlauer Prozess.

Archivaliensignatur
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 77, Tit. 4043 Nr. 98
Alt-/Vorsignatur
Nr. 21e Bd. 3a

Kontext
Ministerium des Innern >> 03 Abteilung II – Polizeiabteilung (1787 - 1943) >> 03.31 Sektion 31 – Politische Polizei (1921 - 1936) >> 03.31.03 Demokratische Mitwirkung und Mittel zur Sicherung der Republik (1924 - 1934) >> 03.31.03.02 Ausnahmezustand und Notverordnungen (1924 - 1934)
Bestand
I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern

Laufzeit
1932

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Letzte Aktualisierung
28.03.2023, 15:41 MESZ

Objekttyp


  • Archivale

Entstanden


  • 1932

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