Akten

Querulationis Auseinandersetzung um Aufhebung eines Kaufvertrages

Kläger: (2) Hauptmann Johann Hermann Keding sowie Erben der Witwe des Kammerrates von Walther, Ältermann N N Stern, N N Teetz, N N von Thienen, Erben des N N Nallinger, N N Löffler, Erben des N N Giesebrecht, N N Herchent, N N Nobiesatzky, Gläubiger des N N Baumann, N N Cleppien, N N Stevensleben, Gebrüder Hansen sowie N N Sinnig für N N Lessow und N N Lerow (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Regierungsrat Graf von Bohlen und Hauptmann Carl August von Behr (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Christian Friedrich Reineke (A), Dr. Carl Christian Gröning (P) Bekl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P), seit 08.01.1750 Dr. Peter Mathias Haselberg (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg für Bohlen; Dr. Michael Zylius (P) für von Behr

Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 29.10. um Fristbeschränkung für die Kl. zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen ein Hofgerichtsurteil und erteiltem Mandat des Tribunals vom 30.10. mit 14tägiger Fristsetzung bitten die Kl. am 05.11. um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes und erhalten am 08.11. 14 Tage Fristverlängerung. Am 26.11. bittet Dr. Gröning um weitere 14 Tage Fristverlängerung, erhält aber keine Antwort. Am 03.12.1748 legen die Kl. ihre Beschwerden gegen das Hofgerichtsurteil vor und querulieren dagegen, daß der Bekl. von der Klage "entbunden" wurde, weil Keding den Vergleich teilweise nicht erfüllt haben soll und nur 4.800 anstelle von 5.000 Rtlr beim ersten Zahlungstermin an Hauptmann von Behr bezahlt hat. Der Kl. argumentiert dagegen, die Gläubiger bestehen darauf, daß ihr Recht nicht durch das angebliche Fehlverhalten Kedings beeinträchtigt werden kann. Sie bitten daher um Annullierung des Kaufvertrages zwischen Behr und Bohlen und Zwangsversteigerung des Gutes Behrenwalde, um endlich ihre Forderungen aus dem Verkaufserlös befriedigen zu können. Das Tribunal fordert am 31.01.1749 die Akten der Vorinstanz vom Hofgericht an, am 07.07. bitten die Parteien um Fristverlängerung, die sie am 11.07. erhalten. Am 20.10. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 24.10. auf den 28.10.1749 ansetzt. Am 19.01.1750 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 13.04. lädt das Tribunal sie auf den 08.05. zu einem Vergleich vor und fordert den Bekl. zur Vorlage des Kaufvertrages auf. Diesem Mandat folgt der Bekl. am 05.05., das Tribunal nimmt den Vertrag ad acta. Am 07.05. bittet der Kl. um Verschiebung des Vorbescheides, da es ihm nicht gelungen ist, sich von allen Gläubigern ausreichend bevollmächtigen zu lassen. Das Tribunal verlegt den Vorbescheid am 08.05. auf den 29.05. Am 07.05. bitten die Bekl. um Absage des Vorbescheides, da sie befürchten, der Kl. wolle den Prozeß verzögern und bitten um ein schnelles Urteil. Das Tribunal verweist sie am 08.05. auf die Verlegung des Termins. Am 18.06. und 10.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Erklärung zum Vorbescheid und erhalten sie am 19.06. und 14.07., am 01.09. reichen die Kl. ihre Erklärung ein und Keding bittet darum, die Kommission damit zu beauftragen, endlich ihre Arbeit zu beginnen und nach geschehener Inventarisierung das Gut zu versteigern. Das Tribunal lehnt dies am 04.09. ab und fordert den Kl. auf, binnen 3 Wochen eine von allen Gläubigern unterschriebene Zustimmungserklärung beizubringen. Am 02.09. bittet der Bekl. darum die Kl. anzuweisen, die Sache bis Ende September final unter sich zu entscheiden, damit er handlungsfähig bleibe. Das Tribunal fordert die Kl. am 04.09. auf, sich binnen 3 Wochen zu den Vergleichsvorschlägen zu äußern. Am 03.10. schlägt Keding vor, auf alle Rechte an Behrenwalde, Leplow und Koitenhagen zu verzichten, wenn Bohlen dafür 21.500 Rtlr bezahlt und sich mit ihm zusätzlich wegen der Meliorationen vergleicht.Das Tribunal befindet dies am 09.10. wegen der zuvor erfolgten Erklärung Bohlens für "überflüssig". Am 13.10. beschwert sich Bohlen darüber, daß von den Gläubigern Kedings immer noch keine Stellungnahme vorläge und erbittet eine gerichtliche Entscheidung. Das Tribunal vertröstet ihn am 17.10. auf ein baldiges Urteil, am 19.10.1750 verwirft das Tribunal die Beschwerde der Kl. als unerheblich und bestätigt das Hofgerichtsurteil, erklärt aber andererseits, Bohlen habe sich noch nicht als "novus vasallus legitimiret". Am 07.12.1750 ergreift der Kl. dagegen restitutio in integrum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die das Tribunal am 11.12.1750 ablehnt.

Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1748 2. Tribunal 1748-1750 3. Tribunal 1750

Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 21.10.1748; Aufstellung über den wahren Wehrt" der Güter Behrenwalde, Koitenhagen und Leplow; Aufstellung der Schulden, die auf den Gütern lasten; von Notar C.G. Jordan aufgenommene Zeigenbefragung des Inspektors von Üselitz Carl Wilhelm Speckien vom 25.11.1748; von Notar Andreas Busse aufgenommene Zeugenbefragung des Claus Daniel Kleppin vom 23.11.1748; Auszug aus dem Pachtvertrag über Behrenwalde, Leplow und Koitenhagen zwischen Hauptmann Keding und Carl Wilhelm Speckien vom 19.08.1745; von Notar Gottlieb Friedrich Lehment aufgenommene Zeugenbefragung des Johann Lincke, Schuster und Pfandträger eines Hofes in Ravenhorst vom 17.12.1745; von Notar N N von Meyerfeldt aufgenommene Zeugenbefragung der Jäger Niclas Evert und Julius Evert sowie von Johann Linck, des Schwiegersohns der Pfandträgerin Giesebrecht zu Ravenhorst vom 15.11.1745; von Notar Peter Ernst Brunstein aufgenommene Zeugenaussage des Niclaus Evert vom 11.12.1745; von Tribunalsbote Gustaf Nowander ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 17. und 18.03.1749; Prozeßvollmachten Bohlens für Dr. A.C. Gröning vom 27.09.1749 und für Dr. Hertzberg vom 08.01.1750, von Behrs für Dr. Zylius vom 01.11.1749, der Gläubiger für Dr. C.C. Gröning vom 15.07.1749; Rationes decidendi des Hofgerichts; Kaufvertrag über Behrenwalde zwischen Bohlen und von Behr vom 15.05.1745; ärztliches Attest des Dr. Westphal aus Greifswald für Reinke vom 07.07.1750; Vergleich zwischen Keding und seinen Gläubigern, die 16.000 Rtlr Schulden vertreten, vom 16.07.1750

Archivaliensignatur
(1) 0505
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 588

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.11. 1. Kläger K
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1745-1748) 29.10.1748-12.12.1750

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09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1745-1748) 29.10.1748-12.12.1750

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