Bestand
Reichskammergericht (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Das Reichskammergericht entstand 1495 als Institution
des Reiches. Im Gegensatz zum älteren kaiserlichen Kammergericht wurde
es nach festen Regeln vom Kaiser und den Fürsten gemeinsam besetzt.
Seit 1527 hatte es seinen Sitz in Speyer, von 1689 bis zur Auflösung
1806 residierte es in Wetzlar. Es war zuständig in erster Instanz für
Landfriedensbruch, für Prozesse gegen Reichsunmittelbare sowie für
Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung, in zweiter Instanz für
Berufungssachen aus den Territorien ohne Privilegium de non
appellando.
Nach dem Beschluß der Frankfurter
Bundesversammlung vom 25. Januar 1821 sollte das Archiv des
Reichskammergerichts noch für 20 Jahre in Wetzlar bleiben und
anschließend auf die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes verteilt
werden: Dabei sollte der Wohnsitz des Beteiligten oder der Sitz der
Vorinstanz in Appellationsprozessen maßgebend sein. Unvollständige
Verzeichnisse der Baden betreffenden Akten in Wetzlar wurden schon
seit 1824 angefertigt und vereinzelte Akten an das Generallandesarchiv
und an das Oberhofgericht Mannheim abgeliefert. Den größten Teil der
Akten erhielt das Generallandesarchiv in den Jahren 1848-1852. In den
folgenden Jahren wurden die Akten entsprechend den Brauerschen
Ordnungsprinzipien teilweise auf die Ortspertinenzbestände verteilt
und etwa ein Drittel vernichtet. Seit 1899 führte man die Akten,
soweit sie noch zu identifizieren waren, wieder zum Bestand
Reichskammergericht zurück, lediglich alle beim Haus- und Staatsarchiv
eingereihten Akten sind dort verblieben. Die gegenwärtige
Neuverzeichnung des Bestandes wird auch diese Akten erfassen.
Die Wetzlarer Abgabeverzeichnisse gelten bis zum Abschluß der
Neuverzeichnung als Findmittel. Sie sind nach dem Alphabet der zuerst
genannten Prozeßpartei geordnet (der Kläger oder Antragsteller bei
Prozessen der freiwilligen Gerichtsbarkeit), nennen dann deren
Wohnort, den Prozeßgegner und dessen Wohnort, den Prozeßgegenstand,
gegebenenfalls die erste Instanz des Verfahrens und das Jahr des
Prozeßbeginns.
Bei Verteilung der Akten des
Reichskammergerichts auf die Staaten des Deutschen Bundes blieb ein
unteilbarer Rest zurück, der heute im Bundesarchiv Koblenz,
Außenstelle Frankfurt, verwahrt wird. Er umfaßt u.a. Prozesse zwischen
den späteren Souveränen des Deutschen Bundes - betrifft also auch die
Markgrafen von Baden - und vor allem das Schriftgut des Gerichts
selbst. Insbesondere ist hier auf die Urteilsbücher (ab 1573) und auf
die Sitzungsprotokolle der Kammersenate (ab 1711) zu verweisen.
- Bestandssignatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 71
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Reichskammergericht
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- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 11:03 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand