Bestand

Reichskammergericht (Bestand)

Überlieferungsgeschichte

Das Reichskammergericht entstand 1495 als Institution des Reiches. Im Gegensatz zum älteren kaiserlichen Kammergericht wurde es nach festen Regeln vom Kaiser und den Fürsten gemeinsam besetzt. Seit 1527 hatte es seinen Sitz in Speyer, von 1689 bis zur Auflösung 1806 residierte es in Wetzlar. Es war zuständig in erster Instanz für Landfriedensbruch, für Prozesse gegen Reichsunmittelbare sowie für Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung, in zweiter Instanz für Berufungssachen aus den Territorien ohne Privilegium de non appellando.
Nach dem Beschluß der Frankfurter Bundesversammlung vom 25. Januar 1821 sollte das Archiv des Reichskammergerichts noch für 20 Jahre in Wetzlar bleiben und anschließend auf die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes verteilt werden: Dabei sollte der Wohnsitz des Beteiligten oder der Sitz der Vorinstanz in Appellationsprozessen maßgebend sein. Unvollständige Verzeichnisse der Baden betreffenden Akten in Wetzlar wurden schon seit 1824 angefertigt und vereinzelte Akten an das Generallandesarchiv und an das Oberhofgericht Mannheim abgeliefert. Den größten Teil der Akten erhielt das Generallandesarchiv in den Jahren 1848-1852. In den folgenden Jahren wurden die Akten entsprechend den Brauerschen Ordnungsprinzipien teilweise auf die Ortspertinenzbestände verteilt und etwa ein Drittel vernichtet. Seit 1899 führte man die Akten, soweit sie noch zu identifizieren waren, wieder zum Bestand Reichskammergericht zurück, lediglich alle beim Haus- und Staatsarchiv eingereihten Akten sind dort verblieben. Die gegenwärtige Neuverzeichnung des Bestandes wird auch diese Akten erfassen.
Die Wetzlarer Abgabeverzeichnisse gelten bis zum Abschluß der Neuverzeichnung als Findmittel. Sie sind nach dem Alphabet der zuerst genannten Prozeßpartei geordnet (der Kläger oder Antragsteller bei Prozessen der freiwilligen Gerichtsbarkeit), nennen dann deren Wohnort, den Prozeßgegner und dessen Wohnort, den Prozeßgegenstand, gegebenenfalls die erste Instanz des Verfahrens und das Jahr des Prozeßbeginns.
Bei Verteilung der Akten des Reichskammergerichts auf die Staaten des Deutschen Bundes blieb ein unteilbarer Rest zurück, der heute im Bundesarchiv Koblenz, Außenstelle Frankfurt, verwahrt wird. Er umfaßt u.a. Prozesse zwischen den späteren Souveränen des Deutschen Bundes - betrifft also auch die Markgrafen von Baden - und vor allem das Schriftgut des Gerichts selbst. Insbesondere ist hier auf die Urteilsbücher (ab 1573) und auf die Sitzungsprotokolle der Kammersenate (ab 1711) zu verweisen.

Bestandssignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 71

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Reichskammergericht

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:03 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Ähnliche Objekte (12)