Urkunden
Kaiser Karl IV. genehmigt bis auf Widerruf, dass man zu Nürnberg Münze, die zu Franken oder zu Bayern in dem Reiche geschlagen wird, nicht höher nehmen solle, als sie wert sei. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 173
- Alt-/Vorsignatur
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SS/C Nr. 59; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 1683
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopiert im N. Schwb. I f 120{a}
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Berlin?
Literatur: Regesta Imperii VIII, 5525
Originaldatierung: Der geben ist zum Berlin (1375) an sante Mertins tage.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1375
Monat: 11
Tag: 11
Äußere Beschreibung: Ausf., dt., Perg. mit an Pressel anh. Sg. (mit Rücksg., l. besch.)
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Karl IV. als Römischer Kaiser (Lade SS/C)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Sache
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Münzwesen
- Indexbegriff Person
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Karl IV., Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Bayern, Münze
Franken
Nürnberg, Münze
Berlin, Urkundenausstellungsort
- Laufzeit
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1375 November 11
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:53 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1375 November 11
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Kaiser Karl IV. erlaubt dem Rat und den Bürgern gemeinlich von Nürnberg auf Widerruf, zur Beschirmung, Hegung und Haiung des Reichswaldes um diese Stadt beiderseits der Pegnitz zwei Bereiter auf ihre Kosten zu halten, die den Wald, jedoch ohne das Recht der Pfändung, fleißig besichtigen und die wahrgenommenen Gebrechen dem Rat anzeigen sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Karl IV. räumt dem Schultheißen, dem Rat und den Bürgern gemeiniglich zu Nürnberg ("Nuremberg") das Recht ein, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie zu sichern und zu schirmen und zu "schawern", und gelobt zugleich, den jährlich fallenden Judenzins niemandem zu verschreiben, sondern stets bei der Reichskammer zu behalten. - Siegler: der Aussteller.
