Urkunden
Konrad Bayer von Boppard (Boparten) quittiert über 40 Mainzer (mentschen) Gulden in Abschlag des versessenen Manngeldes, das Johann Graf zu Sp. schuldig war wegen der 20 Gulden, die Konrad von ihm zu Lehen hat. Er sagt den Grafen und seine Erben davon los und siegelt.
- Reference number
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Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Grafschaft Sponheim Urkunden, BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 966
- Former reference number
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Sp. U 654
- Language of the material
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ger
- Further information
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Originaldatierung: "Der geben wart des sestzienden dages des mandes zu latine genant Januarius 1402 na gewonheit des stifftes von Trier."
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1403
Monat: Januar
Tag: 16
Äußere Beschreibung: Ausf.: M Gft. Sp. U 966. Sg. abh., braun, rund, 2,7cm DM, l. besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (geviert, ¼ gekrönter Löwe, ? Frauenarm mit Hängeärmel, einen Ring haltend) mit Helm. U.: S'CONRADI.BEIER-DE.BOP(AR)DIA.MILIT(IS).
- Holding
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Grafschaft Sponheim Urkunden
- Context
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Grafschaft Sponheim Urkunden >> 1401-1450
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- Last update
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03.11.2023, 12:21 PM CET
Data provider
Object type
- Urkunden
Associated
- Grafschaft Sponheim Urkunden
Time of origin
- 1403 Januar 16
Other Objects (12)
![Johann von der Leyen quittiert Johann Grafen zu Sp. über 80 Gulden, die der Graf wegen Johann und seinem + Vater versessenen Manngeldes schuldig war, und sagt den Grafen und seine Erben davon und von allen Schulden bis zu diesem Tag los; ausgenommen sind 20 Gulden, die der Graf noch aus versessenem Manngeld schuldig bleibt. Siegel des Ausstellers.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e38c5193-9e7b-4900-956f-94a2e4dea96f/full/!306,450/0/default.jpg)
Johann von der Leyen quittiert Johann Grafen zu Sp. über 80 Gulden, die der Graf wegen Johann und seinem + Vater versessenen Manngeldes schuldig war, und sagt den Grafen und seine Erben davon und von allen Schulden bis zu diesem Tag los; ausgenommen sind 20 Gulden, die der Graf noch aus versessenem Manngeld schuldig bleibt. Siegel des Ausstellers.
![Johann Walram Schöffe zu Trier (Triren) bekundet, von Richwin Kapellan des Johann Grafen zu Sp. 200 Gulden erhalten zu haben von den 400 Gulden, die der Graf wegen eines Rosses schuldig ist nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde. Johann sagt den Grafen von den 200 Gulden los. Siegel des Ausstellers.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f39b9c95-a792-42be-8779-c05247891078/full/!306,450/0/default.jpg)
Johann Walram Schöffe zu Trier (Triren) bekundet, von Richwin Kapellan des Johann Grafen zu Sp. 200 Gulden erhalten zu haben von den 400 Gulden, die der Graf wegen eines Rosses schuldig ist nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde. Johann sagt den Grafen von den 200 Gulden los. Siegel des Ausstellers.
![Friedrich von Bitsch (Bitsche) quittiert über die 180 Gulden, die ihm jährlich in den vier Weihnachtstagen von Johann Grafen zu Sp. an Gülte anfallen entsprechend der darüber ausgestellten Urkunde, und sagt den Grafen und seine Erben für dieses und alle vergangenen Jahre davon los. Siegel des Ausstellers.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c16ce43e-aad6-4cc7-b00a-2b25e50e834e/full/!306,450/0/default.jpg)
Friedrich von Bitsch (Bitsche) quittiert über die 180 Gulden, die ihm jährlich in den vier Weihnachtstagen von Johann Grafen zu Sp. an Gülte anfallen entsprechend der darüber ausgestellten Urkunde, und sagt den Grafen und seine Erben für dieses und alle vergangenen Jahre davon los. Siegel des Ausstellers.
![Nikolaus (Clais) von Hoppstädten (Hoffsteden) gen. Kurtzhals schwört Johann Grafen zu Sp., hinter ihm wohnen zu bleiben; Leib, Gut und Kinder soll er nicht entäußern, sondern ohne Abtrünnigkeit hinter dem Grafen lassen. Er bittet den Junker Johann Gauwer von Birkenfeld (Birckenfelt) um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/35aaf405-01e5-4a8e-b98f-3b33bb0b7098/full/!306,450/0/default.jpg)
Nikolaus (Clais) von Hoppstädten (Hoffsteden) gen. Kurtzhals schwört Johann Grafen zu Sp., hinter ihm wohnen zu bleiben; Leib, Gut und Kinder soll er nicht entäußern, sondern ohne Abtrünnigkeit hinter dem Grafen lassen. Er bittet den Junker Johann Gauwer von Birkenfeld (Birckenfelt) um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.
![Philipp von Sötern (Seutern) quittiert Johann Grafen zu Sp. über die 10 Gulden aus der Herbstbede wegen des Burglehens zu Birkenfeld (-veils) und sagt den Grafen und seine Erben für dieses Jahr davon los. Er bittet, da er zur Zeit kein Siegel hat, seinen Vetter Johann (Hennen) von Schmidtburg (Smyde-) um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/dc5acd97-ac5c-4886-bc77-575408af69ff/full/!306,450/0/default.jpg)