Akten
Mandatum de solvendo sine clausula Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Kläger: (2) Samuel Gustav Bohse, Postinspektor zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat eine Obligation aus dem Jahr 1706 über 1.000 Rtlr bei der Akzisekammer gekündigt, Bekl. verweigern aber die Auszahlung, bis die städtischen Deputierten aus Stockholm zurückgekehrt sind. Da Kl. das Geld bis März 1766 benötigt, erbittet er ein Mandat sine clausula des Tribunals an Bekl. zur pünktlichen Auszahlung des Geldes. Das Tribunal fordert Bekl. am 01.11. cum clausula auf, das Geld zum Termin auszuzahlen und beraumt auf den 18.12. einen Termin zur Anerkennung der Obligation an. Bekl. erkennen die Schuld bereits am 14.12. an, am 19.12. erneuert Kl. seine Bitte nach dem Mandat sine clausula und erhält es am 21.12.1765. Am 31.01.1766 schildern Bekl. die schlechten Umstände der Stadt, die die Auszahlung nicht zulassen und bitten um Zahlungsaufschub. Am 06.03. besteht Kl. auf der Rückzahlung, das Tribunal lädt daraufhin beide Parteien am 20. auf den 22. zum Verhör vor. Am 14.04. erklären Bekl. erneut Zahlungsunfähigkeit der Stadt, am 17.04. reichen sie ein Reskript des Königs nach, in dem Tribunal zur Nachsicht" gegenüber allen Forderungen an Wismar aufgefordert wird. Das Tribunal teilt Kl. dies am 21.04. mit. Am selben Tag erinnert Kl. an den am 22.03. getroffenen Vergleich und fordert die Auszahlung von 500 Rtlr zu Ostern, das Tribunal verweist ihn am selben Tag auf die Schreiben der Bekl. Am 24.04. besteht Kl. erneut auf seiner Forderung, am 02.05. weist das Tribunal Bekl. zur Zahlung bis Trinitatis an. Am 24.05. ergreifen Bekl. restitutio in integrum gegen dieses Urteil und erbitten Fristverlängerung, die sie am 27.05. erhalten. Am 31.05. bestehen Bekl. auf ihrer Zahlungsunfähigkeit, am 02.06. besteht Kl. erneut auf Zahlung, das Tribunal weist Bekl. am 06.06. zur Zahlung binnen 4 Tagen an und bedroht sie mit Vollstreckung der Forderungen. Am 12.06. fordert Kl. die Vollstreckung ein, da er das Geld nicht erhalten hat. Der vom Tribunal am 14. geforderte Beweis wird am 16.06. erbracht, am 20.06. besteht Kl. auf Bezahlung seiner Prozeßkosten. Am 21.06. weist das Tribunal den Kanzlisten Lehmann entsprechend zur Vollstreckung an. Am 03.07. beschwert sich Kl., daß diese Vollstreckung ergebnislos geblieben sei und erbittet militärische Hilfe, die am 12.07. vom Tribunal abgelehnt wird. Am 09.07. tragen Bekl. die Einwände der Kämmerei vor, am 12.07. fordert Tribunal erneut nachdrücklich die Bezahlung an und droht mit militärischen Mitteln. Diese werden vom Kl. am 02.08. erneut erbeten, am 06.08.1766 berichtet Kl. über den mit Bekl. getroffenen Vergleich und erbittet Aufhebung der Vollstreckung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1765-1766 2. Tribunal 1766
Prozessbeilagen: (7) Obligation des Wismarer Rates für Dr. Jacob Gerdes über 1.000 Rtlr vom 20.03.1706; Schreiben des Kl.s an Landrat von Schlaff vom 04. und 12.10.1765; Schreiben Schlaffs an Kl. vom 12.10.1765 und 15.04.1766; Schreiben des Reichsrates zu Stockholm an Tribunal vom ??.03.1766; Aufstellungen über Prozeßkosten des Kl.s vom 21.04. und 19.06.1766; von Tribunalspedell C. G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Mandat vom 06.06.1766
- Archivaliensignatur
-
(1) 0467
- Alt-/Vorsignatur
-
Wismar B 310 (W B n. 310)
- Kontext
-
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
- Bestand
-
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
-
(1706-1765) 31.10.1765-07.08.1766
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:01 MESZ
Datenpartner
Archiv der Hansestadt Wismar. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1706-1765) 31.10.1765-07.08.1766