Akten

Mandatum de solvendo cum clausula Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden

Kläger: (2) Dr. Erich Herzberg, Advokat und Prokurator am Tribunal

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Erich Herzberg (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (P)

Fallbeschreibung: Kl. hat bei der Akzisekammer von Wismar im Jahre 1709 ein Kapital von 200 Rtlr zinsbar angelegt. Angesichts der Umstände sieht er sich gezwungen, die Summe fristgerecht zu kündigen, erhält das Geld jedoch nicht, da die Stadt vorgibt, in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nichts auszahlen zu können und wendet sich daher an das Tribunal mit der Bitte um ein entsprechendes Mandat, das er am 25.11. mit 3wöchiger Zahlungsfrist erhält. Am 19.12.1712 bitten Bekl. um Fristverlängerung, eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 12.01.1713 bittet Kl. um Mandatum sine clausula zur umgehenden Bezahlung der Schulden. Das Tribunal verweist Kl am 16.01. auf Entgegnung der Bekl. vom 13.01., in der diese den schlechten Zustand der Stadt schildern und um Geduld bitten. Am 21.02. besteht Kl. auf seiner Forderung und bittet um Zahlungsaufforderung mit 14tägiger Frist. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.02. zur Erwiderung auf, am 24.03. bittet Kl. erneut um Mandat. Am 28.03.1713 fordert das Tribunal Bekl. erneut zur Antwort auf, weiteres erhellt nicht.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1712-1713

Prozessbeilagen: (7) Obligation des Rates zu Wismar für Kl. vom 20.09.1709

Archivaliensignatur
(1) 1308
Alt-/Vorsignatur
Wismar H 70 (W H 2 n. 70)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1709) 25.11.1712-28.03.1713

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2025-05-09T15:02:00+0200

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1709) 25.11.1712-28.03.1713

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