Akten

Mandatum de solvendo sine clausula Auseinandersetzung um verweigerte Servicezahlungen

Kläger: (2) Oberst Fürstenberg

Beklagter: Bürgermeister und Rat von Wismar

Fallbeschreibung: Ende 1711 hat die Wismarer Garnison einen Ausfall unternommen, um den Ring der Feinde zu durchbrechen. Dabei sind die meisten Offiziere aus dem Regiment des Kl.s gefangengenommen worden. Während sie aus Schweden weiterhin ihren Sold erhalten, solange sie ihren Diensteid beachten, verweigern Bekl. die Bezahlung der Servicen an die in Dänemark befindlichen Gefangenen. Kl. erbittet ein Mandat an Bekl. zur Auszahlung des Geldes bei Androhung der Vollstreckung und erklärt, er habe bereits Reichsrat um Verordnung gebeten. Das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Zahlung oder Erstattung eines Gegenberichts auf. Am 01.06. argumentieren Bekl. mit kgl. Resolutionen und nachgerückter Besatzung gegen das Ansinnen des Kl.s, am 07.06. verweist das Tribunal die Parteien auf die Entscheidung des Reichsrates. Am 13.09.1712 reichen Bekl. die Antwort des Reichsrates zur Kenntnisnahme des Tribunals ein.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1712

Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Erklärung der Bekl. vom 26.04.1712; Auszug aus Kgl. schwedischen Resolutionen vom 14.12.1642, 31.01.1651, 15.12.1660, 20.03.1680; Auszug aus kgl. dänischer Service-Ordnonanz vom 27.05.1676; Schreiben des schwedischen Reichsrates vom 23.06.1712

Archivaliensignatur
(1) 0838
Alt-/Vorsignatur
Wismar F 60 (W F 3 n. 60)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1642-1712) 24.05.1712-13.09.1712

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09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1642-1712) 24.05.1712-13.09.1712

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