Akten

Mandatum de solvendo sine clausula Auseinandersetzung um die Gewährung freier Unterkunft

Kläger: (2) Oberstleutnant F.V. von Usedom

Beklagter: Bürgermeister und Rat von Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A), Dr. Erich Hertzberg (P)

Fallbeschreibung: Der Kl. hatte im Sommer 1739 3 Monate lang die Wismarer Garnison befehligt und vom Rat freies Quartier erbeten. Die Bekl. hatten ihm aber nur 2 Rtlr 24 s / Monat Quartiergeld gegeben, mit denen er sein Quartier nicht hatte bezahlen können. Er bittet das Tribunal um ein Mandat an den Rat, die 15 Rtlr, die er seinem Wirt noch schuldet, auszuzahlen. Das Tribunal weist den Rat am 02.10. entsprechend zur Zahlung an. Der Rat legt am 20.10. seine Gegenargumente vor und bittet, ihn von der Zahlung der 15 Rtlr zu entbinden und es bei dem gezahlten Betrag zu belassen. Die Entscheidung des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudiciale vom 23.10.1739, auf das verwiesen wird, nicht beiliegt.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1739

Archivaliensignatur
(1) 3581
Alt-/Vorsignatur
Wismar U 41 (W U I n. 41)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 22. 1. Kläger V
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
01.10.1739-23.10.1739

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 01.10.1739-23.10.1739

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