Urkunden
Konrad Staigmair von Meckenbeuren schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er hatte unter Verletzung seiner Pflichten als Leibeigener des Klosters ohne Erlaubnis des Abts fremden Schirm und Vogt angenommen. Außerdem hatte er ein schriftlich gegebenes Versprechen, vier Kelterbäume ("torggelbom") nach Hagnau zu bringen, nicht eingehalten. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen und künftig den Klöstern Weingarten und Hofen gehorsam sein. Die versprochenen Kelterbäume wird er bis St. Georgstag liefern. Als Bürgen stellt er seine Brüder Jos, Peter und Hans Staigmair sowie Klaus Streitach von Untermeckenbeuren, Jos Essich ("Essig") zu Obersulgen und Matthias Bentelin von Otackershof (=Ottershofen). Diese müssen den Aussteller, wenn er seine Zusagen nicht einhält, entweder wieder in das Gefängnis des Abts liefern oder 200 rh fl zahlen.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 636
- Dimensions
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21,1 x 36,7 (Höhe x Breite)
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
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Aussteller: Konrad Staigmair von Meckenbeuren
Empfänger: Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Schellenberg [von Wasserburg]
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Context
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
- Indexentry person
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Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Bentelin, Matthias
Essich, Jos
Schellenberg, Heinrich von
Staigmair, Hans
Staigmair, Jos
Staigmair, Konrad
Staigmair, Peter
Streitach, Klaus
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
- Indexentry place
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Hagnau am Bodensee FN
Hofen : Friedrichshafen FN; Kloster
Meckenbeuren FN; Einwohner
Obersulgen : Eschach, Ravensburg RV; Einwohner
Otackershof s. Ottershofen
Ottershofen : Grünkraut RV; Einwohner
Untermeckenbeuren = Meckenbeuren FN; Einwohner
Wasserburg (Bodensee) LI; Einwohner
Weingarten RV; Kloster
Weingarten RV; Kloster, Leibeigene
- Date of creation
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1474 März 11 (am frytag nach dem sonntag Reminiscere)
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:51 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1474 März 11 (am frytag nach dem sonntag Reminiscere)
Other Objects (12)
![Klaus Haß gen. Figkin von Immenstaad schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war. Er hatte sich nicht, wie er versprochen hatte, an die bei einer Schlichtung ("tädung") festgesetzten Punkte gehalten sowie frevelhafte Drohworte ausgestoßen. Er wird sich am Kloster nicht rächen und schwört "gehorsamy" wie andere Gotteshausleute. Bei künftigen Streitigkeiten wird er sich nur an klösterliche Gerichte wenden.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Klaus Haß gen. Figkin von Immenstaad schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war. Er hatte sich nicht, wie er versprochen hatte, an die bei einer Schlichtung ("tädung") festgesetzten Punkte gehalten sowie frevelhafte Drohworte ausgestoßen. Er wird sich am Kloster nicht rächen und schwört "gehorsamy" wie andere Gotteshausleute. Bei künftigen Streitigkeiten wird er sich nur an klösterliche Gerichte wenden.
![Jos Stoll, Bürger zu Altdorf, schwört Urfehde, nachdem er von Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gebracht worden war. Er hatte sich nicht an eine Verschreibung gehalten, die er abgeben mußte, weil er eine Übertretung gegen den Abt begangen hatte. Außerdem hatte er versucht, den Anwalt und Hofmeister des Abts im Bauhof an Leib und Leben zu schädigen. Er wird sich am Kloster nicht rächen und künftig an die Verschreibung halten. Ansprüche gegen das Kloster und seine Leute wird er vor den zuständigen Gerichten anbringen und sonst nichts "unfruntlichs" gegen sie vornehmen. Wenn er sich nicht an die Urfehde hält, ist er ein meineidiger und treuloser Mann, den der Abt nach Belieben ("ungnaden") bestrafen kann.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Jos Stoll, Bürger zu Altdorf, schwört Urfehde, nachdem er von Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gebracht worden war. Er hatte sich nicht an eine Verschreibung gehalten, die er abgeben mußte, weil er eine Übertretung gegen den Abt begangen hatte. Außerdem hatte er versucht, den Anwalt und Hofmeister des Abts im Bauhof an Leib und Leben zu schädigen. Er wird sich am Kloster nicht rächen und künftig an die Verschreibung halten. Ansprüche gegen das Kloster und seine Leute wird er vor den zuständigen Gerichten anbringen und sonst nichts "unfruntlichs" gegen sie vornehmen. Wenn er sich nicht an die Urfehde hält, ist er ein meineidiger und treuloser Mann, den der Abt nach Belieben ("ungnaden") bestrafen kann.
![Hans Nabholz d.Ä. von Oppeltshofen schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, gekommen war. Er war gegenüber den Amtleuten ungehorsam und hat grobe und freventliche Worte gebraucht. Er wird sich nicht rächen, künftig gehorsam und unfluchtsam sein wie andere Leibeigene. Ansprüche gegen Leute von Oppeltshofen und Albertshofen ("Halbrechtshofen") wird er am Brudergericht von Weingarten geltend machen. Als Bürgen für eine Strafe von 100 fl rh im Fall der Zuwiderhandlung stellt er seinen Sohn Hans, Jos Salman, Jos Rotenhüsler zu Burach und Hans Lachenmaiger.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)