Urkunden
Paulin Heffner aus Renningen, etliche Zeit zu Stuttgart gef., weil er wegen seines schlechten Rufs geflohen war und sich etliche Zeit außer Landes aufgehalten hatte, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht eidlich, die Untertanen des Herzogtums bei den einheimischen Gerichten zu belangen, ferner bis kommenden Sonntag (18. Juni) zum "Abtrag" seiner Landflucht und Lösung der Leibeigenschaft 20 lb h zu bezahlen.
- Reference number
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4149
- Extent
-
Perg., wasserfleckig; 2 S.: 1 stark besch
- Further information
-
Schaden: Perg. wasserfleckig; 1 S. stark besch.
Siegler: 1) Jörg von Sachsenheim 2) Jakob Walther, gen. Kühorn, B. zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Context
-
Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:52 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1497 Juni 16 (Fr n. Veit)
Other Objects (12)
![Jos Ziegler aus Nürtingen, etliche Zeit zu Stuttgart gef., weil er - obgleich Ehemann - nachts in die Häuser zu den Ehefrauen und Mägden ehrbarer Leute von Nürtingen gegangen war und ehrbare, fromme Leute beleidigt hatte, jedoch auf Fürbitte von Freunden freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang die Stadt Nürtingen nicht mehr zu betreten, vielmehr im Fürstentum Württemberg seinen Wohnsitz zu nehmen und dieses nicht mehr unerlaubt zu verlassen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Jos Ziegler aus Nürtingen, etliche Zeit zu Stuttgart gef., weil er - obgleich Ehemann - nachts in die Häuser zu den Ehefrauen und Mägden ehrbarer Leute von Nürtingen gegangen war und ehrbare, fromme Leute beleidigt hatte, jedoch auf Fürbitte von Freunden freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang die Stadt Nürtingen nicht mehr zu betreten, vielmehr im Fürstentum Württemberg seinen Wohnsitz zu nehmen und dieses nicht mehr unerlaubt zu verlassen.
![Ennderlin Gyger, seßhaft zu Zell unter Aichelberg, wegen ungebührlicher Handlungen, die zum Nachteil des Fürstentums Württemberg hätten gereichen können, zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Brüder freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sich bei Mahnung zu Stuttgart zu stellen und nur mit Erlaubnis seines Landesherrn wegzugehen. Er stellt seine Brüder Conrad Gyger zu Zell und Hans Gyger zu Berghülen als Bürgen, die sich verpflichten, in den nächsten 14 Tagen dem Vogt zu Kirchheim 500 fl zu übergeben, andern- falls muß er sich in Stuttgart stellen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Ennderlin Gyger, seßhaft zu Zell unter Aichelberg, wegen ungebührlicher Handlungen, die zum Nachteil des Fürstentums Württemberg hätten gereichen können, zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Brüder freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sich bei Mahnung zu Stuttgart zu stellen und nur mit Erlaubnis seines Landesherrn wegzugehen. Er stellt seine Brüder Conrad Gyger zu Zell und Hans Gyger zu Berghülen als Bürgen, die sich verpflichten, in den nächsten 14 Tagen dem Vogt zu Kirchheim 500 fl zu übergeben, andern- falls muß er sich in Stuttgart stellen.
![Endris Hüglin, seßhaft zu Bottwar, auf Grund eines wegen ihm und Claus Hofman aus Bottwar von Vogt und Gericht zu Stuttgart ergangenen Urteils etliche Tage zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht eidlich, jeden bei seinen Rechten zu lassen, bei den zuständigen einheimischen und nicht bei ausländischen Gerichten zu belangen und gegen das obengen. Urteil nicht zu appellieren.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Endris Hüglin, seßhaft zu Bottwar, auf Grund eines wegen ihm und Claus Hofman aus Bottwar von Vogt und Gericht zu Stuttgart ergangenen Urteils etliche Tage zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht eidlich, jeden bei seinen Rechten zu lassen, bei den zuständigen einheimischen und nicht bei ausländischen Gerichten zu belangen und gegen das obengen. Urteil nicht zu appellieren.
![Conrad Gyger, gen. Esslinger, aus schuldhafter Ursache eine Zeitlang gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht eidlich, jeden bei seinen Rechten zu lassen, bei den zuständigen einheimischen und nicht bei ausländischen Gerichten zu belangen, sich jeglicher Verbrechen zu enthalten und Müßiggang sein Leben lang zu meiden sowie sich durch Arbeit redlich zu ernähren.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Conrad Gyger, gen. Esslinger, aus schuldhafter Ursache eine Zeitlang gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht eidlich, jeden bei seinen Rechten zu lassen, bei den zuständigen einheimischen und nicht bei ausländischen Gerichten zu belangen, sich jeglicher Verbrechen zu enthalten und Müßiggang sein Leben lang zu meiden sowie sich durch Arbeit redlich zu ernähren.
![Hans Willderer von Entringen d. J., wegen strafbarer Handlungen und Diebstähle zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten freigel., schwört U. und verspricht eidlich, die "Verwandten" des Fürstentums Württemberg bei den zuständigen Gerichten zu belangen, un- verzüglich aus dem Lande Württemberg in den Böhmerwald zu ziehen und nur mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Willderer von Entringen d. J., wegen strafbarer Handlungen und Diebstähle zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten freigel., schwört U. und verspricht eidlich, die "Verwandten" des Fürstentums Württemberg bei den zuständigen Gerichten zu belangen, un- verzüglich aus dem Lande Württemberg in den Böhmerwald zu ziehen und nur mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren.
![Thomas Essichkrug, gen. Blaumser, von Backnang, gef. zu Stuttgart, weil er wegen schwerer Beschuldigung aus Backnang "entwichen" war und sich längere Zeit außer Landes aufgehalten hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Freunde freigel., schwört U. und verspricht eidlich, gegen den Hirten von Nassach nichts zu unternehmen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Thomas Essichkrug, gen. Blaumser, von Backnang, gef. zu Stuttgart, weil er wegen schwerer Beschuldigung aus Backnang "entwichen" war und sich längere Zeit außer Landes aufgehalten hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Freunde freigel., schwört U. und verspricht eidlich, gegen den Hirten von Nassach nichts zu unternehmen.
![Andris Scherr, Metzger van Rothenburg ab der Tauber, eine Zeitlang zu Stuttgart aus schuldhafter Ursache gef., jedoch auf seine Bitten freigel., schwört U. und verspricht eidlich, unverzüglich aus der Stadt Stuttgart zu gehen und nur mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren, jeden bei seinen Rechten zu lassen und bei den zuständigen einheimischen und nicht bei ausländischen Gerichten zu belangen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Andris Scherr, Metzger van Rothenburg ab der Tauber, eine Zeitlang zu Stuttgart aus schuldhafter Ursache gef., jedoch auf seine Bitten freigel., schwört U. und verspricht eidlich, unverzüglich aus der Stadt Stuttgart zu gehen und nur mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren, jeden bei seinen Rechten zu lassen und bei den zuständigen einheimischen und nicht bei ausländischen Gerichten zu belangen.
![Hans Krymer aus Großheppach, zu Stuttgart gef., weil er vor einiger Zeit Eberlin, den Forstknecht von Kleinaspach, mit einer Büchse erschossen hatte, peinlich angeklagt, jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft des Verfahrens enthoben und freigel., schwört U. und verspricht eidlich, den Kindern des Getöteten 10 lb h als "Abtrag" zu bezahlen. - Bürgen: Michel Leder und Jakob Mercker, beide von Korb.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1c2be6ad-3c26-4965-b9e9-3b3aa87bcd4b/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Krymer aus Großheppach, zu Stuttgart gef., weil er vor einiger Zeit Eberlin, den Forstknecht von Kleinaspach, mit einer Büchse erschossen hatte, peinlich angeklagt, jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft des Verfahrens enthoben und freigel., schwört U. und verspricht eidlich, den Kindern des Getöteten 10 lb h als "Abtrag" zu bezahlen. - Bürgen: Michel Leder und Jakob Mercker, beide von Korb.
![Wolf Schmider aus Hausen im Schönbuch [Hildrizhausen, Kr. Böblingen], zu Stuttgart gef., weil er geflohen war und dem Schultheiß zu Hausen einen Fehdebrief zugeschickt hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft unter der Bedingung des Rechts enthoben, sich künftig wohl zu verhalten und das Land nicht zu verlassen, die Untertanen und Verwandten des Fürstentums Württemberg bei den inländischen und nicht bei fremden Gerichten zu belangen, freigel., schwört U. und verspricht eidlich, 100 lb h "Abtrag" zu bezahlen. Er setzt dafür zur Sicherheit ein: 1. sein Haus mit Scheuer und Hofraite zwischen Conlin Dupser und De... gelegen, 2. 1 J. Acker auf dem Bildhäusles Rain, an den Rain und an Bartlin Dups grenzend, mit einem unten anschließenden Wiesenplätzchen, 3. 1 M. Ack... an... oben an Hans Conlin und unten an die herrschaftliche Wiese grenzend.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c95c449a-87f1-4bbd-a716-27812364f22d/full/!306,450/0/default.jpg)
Wolf Schmider aus Hausen im Schönbuch [Hildrizhausen, Kr. Böblingen], zu Stuttgart gef., weil er geflohen war und dem Schultheiß zu Hausen einen Fehdebrief zugeschickt hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft unter der Bedingung des Rechts enthoben, sich künftig wohl zu verhalten und das Land nicht zu verlassen, die Untertanen und Verwandten des Fürstentums Württemberg bei den inländischen und nicht bei fremden Gerichten zu belangen, freigel., schwört U. und verspricht eidlich, 100 lb h "Abtrag" zu bezahlen. Er setzt dafür zur Sicherheit ein: 1. sein Haus mit Scheuer und Hofraite zwischen Conlin Dupser und De... gelegen, 2. 1 J. Acker auf dem Bildhäusles Rain, an den Rain und an Bartlin Dups grenzend, mit einem unten anschließenden Wiesenplätzchen, 3. 1 M. Ack... an... oben an Hans Conlin und unten an die herrschaftliche Wiese grenzend.
![Thomas Kolman aus Münsterhausen, zu Stuttgart gef., weil er etliche Schulden gemacht und deshalb seinen Hof eine Zeitlang veräußert hatte, jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Ehefrau mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten und binnen Monatsfrist alle seine Schulden zu bezahlen, ohne Leib und Gut zu verändern, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/48fd0b28-17ae-40ab-a119-9c58ba04f57a/full/!306,450/0/default.jpg)