Urkunden
Hans Willderer von Entringen d. J., wegen strafbarer Handlungen und Diebstähle zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten freigel., schwört U. und verspricht eidlich, die "Verwandten" des Fürstentums Württemberg bei den zuständigen Gerichten zu belangen, un- verzüglich aus dem Lande Württemberg in den Böhmerwald zu ziehen und nur mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4144
- Umfang
-
Perg., leicht besch.; 2 S.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Schaden: Perg. leicht besch.
Siegler: 1) Jörg von Sachsenheim 2) Eberhard Walcker, gen. Kornhass, B. zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Kontext
-
Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1496 September 15 (Do n. Kreuztag Exaltationis)
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![Jörg Schlindtdengere aus Freiburg, wegen Sittlichkeitsvergehen an einem minderjährigen Mädchen zu Stuttgart gef., vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder mit Ruten ausgeschlagen zu werden und aus dem Lande Württemberg zu "schwören", nach Annahme des, letzteren auf Fürbitten freigel., schwört U. und verspricht eidlich, unverzüglich aus Württemberg wegzuziehen und nicht mehr zurückzukehren.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Peter Schulthaiss zu Tigerfeld, wegen verschuldeter Ursachen gegenüber Kl. Zwiefalten zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwort U., in die er Abt und Konvent von Kl. Zwiefalten einschließt, und verspricht eidlich, unverzüglich aus dem obrigkeitlichen Gebiet des Klosters zu gehen und nur mit Erlaubnis dorthin zurückzukehren, jeden bei seinen Rechten zu lassen und bei den zuständigen einheimischen und nicht bei ausländischen Gerichten zu belangen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Peter Schulthaiss zu Tigerfeld, wegen verschuldeter Ursachen gegenüber Kl. Zwiefalten zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwort U., in die er Abt und Konvent von Kl. Zwiefalten einschließt, und verspricht eidlich, unverzüglich aus dem obrigkeitlichen Gebiet des Klosters zu gehen und nur mit Erlaubnis dorthin zurückzukehren, jeden bei seinen Rechten zu lassen und bei den zuständigen einheimischen und nicht bei ausländischen Gerichten zu belangen.
![Martin aus Münchingen, zu Stuttgart gef., weil er vor einiger Zeit wider seinen geschworenen Diensteid seinen Junker Wolf von Hirnheim erstechen wollte und dabei dessen Sohn verwundet hatte, jedoch auf Fürbitte seines Herrn freigel., schwört U., in die er den gen. Junker einschließt, und verspricht eidlich, unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg und aus dem Hoheitsgebiet des Junkers Wolf von Hirnheim fortzugehen und nur mit Erlaubnis des Landesherrn oder des gen. Junkers zurückzukehren.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c6e38af0-f700-4b5a-adb6-3eed45d34650/full/!306,450/0/default.jpg)