Urkunden
Martin aus Münchingen, zu Stuttgart gef., weil er vor einiger Zeit wider seinen geschworenen Diensteid seinen Junker Wolf von Hirnheim erstechen wollte und dabei dessen Sohn verwundet hatte, jedoch auf Fürbitte seines Herrn freigel., schwört U., in die er den gen. Junker einschließt, und verspricht eidlich, unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg und aus dem Hoheitsgebiet des Junkers Wolf von Hirnheim fortzugehen und nur mit Erlaubnis des Landesherrn oder des gen. Junkers zurückzukehren.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4859
- Umfang
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Perg.; 2 S.: 2 besch.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: 2 S. besch.
Siegler: 1) Friedrich Pfautt, Bm. 2) Ulrich Gabler, des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Kontext
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Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Martin aus Münchingen
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1520 Juli 26 (Do n. Jakob)