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Kalenderblatt: 10. Dezember
1878: Nachdem über Jahrhunderte das Einäschern von Leichen aus hygienischen und religiösen Gründen im christlichen Europa geächtet war, begann sich im 19. Jahrhundert die öffentliche Meinung zu wandeln. Prominente Fürsprecher setzten sich für die aus PR-Gründen so benannte „Feuerbestattung“ ein, es gründeten sich Feuerbestattungsvereine, Kongresse wurden abgehalten. Lange Zeit fehlte es an einer akzeptablen technischen Lösung, bis das aus dem Glashüttenwesen stammende Siemenssche „Regenerativ-Verfahren“ als tauglich identifiziert wurde. Nach erfolgreich verlaufenden Tests mit Tierkadavern, denen mit Carl Heinrich Stier auch der Vorsitzende des Feuerbestattungsvereins im thüringischen Gotha beiwohnte, richtete dieser Verein eine Petition zur Zulassung der Feuerbestattung an die Regierung des liberalen Herzogtums Coburg-Sachsen-Gotha. Dieser wurde stattgegeben, so dass 1878 in Gotha das erste Krematoriums Deutschlands eröffnet werden konnte. Am 10. Dezember fand die erste Einäscherung statt – verbrannt wurde die Leiche Carl Heinrich Stiers.
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