Urkunden

Der Stadtschreiberamtsverweser und kaiserliche Notar Nikolaus Staud zu Reutlingen beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass zur Zeit der Regierung von Kaiser Rudolf II. (voller Titel) am 11. Dezember 1577, dem Mittwoch nach dem Adventssonntag, vormittags zwischen neun und zehn Uhr in der Reichsstadt Reutlingen Amalie Keller, geborene von Ehingen, Ehefrau des derzeit in Reutlingen wohnhaften Martin Keller von Horb, in ihrer gewöhnlichen Behausung hinten in der neuen Stadt bei der gemeinen Behausung der Schützengesellschaft in der unteren Stube vor dem Tisch in einem Sessel saß und trotz ihres schwachen Körpers bei noch gutem Verstand gut verständlich und überlegt in Anwesenheit des Ausstellers und der Zeugen ihren Willen zum Ausdruck gebracht und den Aussteller um dieses Notariatsinstrument gebeten hat: [1] Wenn sie nach zeitlicher Schickung aus diesem vergänglichen Jammertal durch den zeitlichen Tod abberufen wird, möchte sie ihre Seele dem Schöpfer aller Kreaturen, dem allmächtigen himmlischen Vater befehlen, der ihr durch die Verdienste seines eingeborenen Sohnes gnädig sein, sie in die ewige Wohnung aufnehmen und mit der Krone ewiger Herrlichkeit zieren soll, ihren Leib aber befiehlt sie bis zum jüngsten und großen Tag des Herrn der Erde. [2] Das zeitliche Vermögen, das ihr der Allmächtige nach seinem gnadenreichen Segen bescheren und von das sie hinterlassen wird, will sie so ordnen und vornehmen, wie es ihr gut, billig und recht zu sein scheint, niemandem zu Hass, Missgunst oder Widerwillen, sondern aus gutem, freien Willen und Gemüt, wie sie es durch diese Urkunde und ihren letzten Willen nach dem allgemeinen geistlichen und weltlichen Recht tun soll, kann und mag und es mit diesem mündlichen Testament (testamentum nuncupativum) bestimmt wird. Vor allen Dingen soll von ihrem hinterlassenen zeitlichen Vermögen ihre Dienerin Amalie Weiß für die von ihr seit ihrer Kindheit geleisteten und gezeigten treuen Dienste, ihr emsiges Warten und ihren Gehorsam nach ihrem Tod von den von ihr eingesetzten Erben und Erbinnen eine Bettstatt und 10 lb h württembergischer Währung erhalten. [3] Obwohl sie vor dieser Zeit wegen ihrer Wiederverheiratung den Vormündern und Pflegern ihres Sohnes Gall Schütz [von Eutingertal] das ihm von seinem Vater Ulrich Schütz von Eutingertal zu Baisingen (Peßingen) zustehende Erbe bereits vollständig übergeben hat, so dass sie von dem Gut, das sie bisher mit ihrem jetzigen Ehemann Martin Keller innegehabt und genützt hat und nach ihrem Tod hinterlassen wird, ihrem Sohn von den 1000 fl Widerlegung nichts schuldig ist, wenn sie es nicht mit gutem Willen tut, soll ihr Sohn ein Drittel der sich in ihrem Besitz befindenden Zinsen und Gülten mit den zugehörigen Urkunden erhalten, da sie nach dem gemeinen Lauf der Natur in ihrem durch göttliche Gnade erreichten hohen Alter in ihrem Ehestand keinen männlichen Leibeserben mit ihrem jetzigen Ehemann mehr erzeugen wird. Die anderen zwei Drittel ihres beweglichen und unbeweglichen Eigen- oder Lehenbesitzes soll dagegen ihr Ehemann Martin Keller mit den Gülten und Zinsen, den zugehörigen Urkunden, der Barschaft, dem Silbergeschirr, den Kleidern, den Kleinodien, dem Schmuck, den Schulden und dem Hausrat und alles andere mit und ohne Wert erhalten. Außerdem soll ihr Ehemann Martin Keller die 1500 fl Hauptgut auf Esslingen, die 1000 fl auf dem Flecken Altingen, 200 fl Morgengabe mit der Goldkette erhalten. Hierzu setzt sie ihren Ehemann und ihren Sohn jedem in seinem Teil als wahre und unzweifelhafte Erben und Erbnehmer ein. Wenn ihr Sohn in einem Ledigenstand oder ohen Hinterlassung ehelicher Leibeserben sterben sollte, fällt das ihm von seiner Mutter zugedachte Erbe an seinen Stiefvater Martin Keller. Dabei behält sie sich aber ausdrücklich vor, ihren letzten Willen jederzeit nach ihrem Gefallen, guter Gelegenheit und richtiger Vernunft zu ändern, zu mindern oder zu mehren oder gänzlich wieder aufzuheben. [4] Wenn schließlich ihr letzter Wille und ihr Vermächtnis einen Mangel an der Zierlichkeit oder an den Hauptstücken eines mündlichen Testamentes haben oder als ungültig angefochten werden, so ist es auch in diesem Punkt nicht weniger als in der ganzen Verordnung ihr Wille, ihr Befehl und ihre Meinung, dass ihr letzter Wille und ihr Vermächtnis nach dem Recht der Stadt Reutlingen oder dem andernorts geltenden Recht so gültig sein sollen wie nach einem Abschluss vor Gericht und Rat, einer Bestätigung durch einhelliges Urteil, einem Kodizill für den Todesfall oder einer anderen Art des letzten Willens. Wenn sich jemand mit Worten und Werken über dieses Testament und die von ihr eingesetzten Erben beschweren, es mit oder ohne Recht anfechten und sich nicht damit begnügen wird, sollen sie ihre Erbansprüche und Legate an die dankbaren Erben verlieren. Als Testamentsvollstrecker wählt sie den alten Bürgermeister Jörg Becht (Bechten) und den Ratsherrn Kaspar Schilling, von denen jeder für seine Mühe einen Silberbecher erhalten soll. Auf ihre Bitte hin hat der Aussteller ihren letzten Willen in diese öffentliche Form gebracht, wird davon die erforderliche Anzahl von Notariatsinstrumenten ausfertigen und hat die Zeugen ermahnt, sich jederzeit an diese Dinge zu erinnern und wahrhafte Kundschafter zu sein.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 1170
Alt-/Vorsignatur
II Basingen d 136
18.
A.

Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Reutlingen

Zeugen: (1) Jörg Becht. - (2) Kaspar Schilling. - (3) Hans Neschler. - (4) Palle Engel. - (5) Fritz Heustaching. - (6) Michel Hausser. - (7) Sigmund Scheltz.

Siegler: (1) Jörg Becht. - (2) Kaspar Schilling. - (3) Hans Neschler. - (4) Palle Engel. - (5) Fritz Heustaching. - (6) Michel Hausser. - (7) Sigmund Scheltz. - (8) Nikolaus Staud.

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 8 Siegel: (2), (5), (7) und (8) nur noch als Brüchstücke erhalten. - Notariatssignet.

Kontext
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Baisingen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden

Indexbegriff Person
Becht; Jörg (Reutlingen RT)
Ehingen, von; Amalie
Engel; Palle (Reutlingen RT)
Hausser, Michel (Reutlingen RT)
Heustaching, Fritz (Reutlingen RT)
Keller; Amalie (Reutlingen RT)
Keller; Martin (Horb am Neckar FDS und Reutlingen RT)
Neschler, Hans (Reutlingen RT)
Rudolf II.; Kaiser, Heiliges Römisches Reich, 1552-1612
Scheltz, Sigmund (Reutlingen RT)
Schilling; Kaspar (Reutlingen RT)
Schütz von Eutingertal; Ulrich, zu Baisingen
Staud, Nikolaus (Reutlingen RT)
Weiß; Amalie (Reutlingen RT)
Indexbegriff Ort
Altingen, Ammerbuch TÜ
Esslingen am Neckar ES
Horb am Neckar FDS; Stadt; Einwohner
Reutlingen RT; (Ausstellungsort)
Reutlingen RT; Reichsstadt; Einwohner
Reutlingen RT; Reichsstadt; Stadtschreiber
Reutlingen RT; Schützengesellschaft
Indexbegriff Sache
Bettstatt
Goldkette
Hausrat
Kleider
Kleinodien
Notare
Notariatssignets
Schmuc
Silberbecher
Silbergeschirr
Testamente

Laufzeit
1577 Dezember 11
Provenienz
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
17.01.2023, 15:11 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Beteiligte


  • Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg

Entstanden


  • 1577 Dezember 11

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