Tektonik
Finanzämter
Überlieferungsgeschichte
Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 bestanden die in Südbaden gelegenen Finanzämter zunächst in unveränderter Form fort. Im Zuge der allgemeinen Verwaltungsreform wurden 1974 die regionalen Zuständigkeitsbereiche der Finanzämter neu abgegegrenzt. Die Finanzämter verwalten heute die Besitz- und Verkehrssteuern des Landes, im Aufrag des Bundes die Einkommen- und Körperschaftssteuer und unter Mitwirkung des Bundes die Umsatzsteuer, wobei manche Finanzämter bestimmte Sonderaufgaben in zentralisierter Zuständigkeit wahrnehmen.
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium
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24.04.2024, 14:36 MESZ
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