Tektonik

Finanzämter

Überlieferungsgeschichte
Finanzämter als Reichsbehörden (1919-1945) siehe Bestände K 19 I ff.; nach 1945 Umwandlung in Landesbehörden, 1974 Bezirksänderungen. Die Finanzämter verwalten die Besitz- und Verkehrssteuern des Landes, im Auftrag des Bundes die Einkommen- und Körperschaftssteuer und unter Mitwirkung des Bundes die Umsatzsteuer.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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