Tektonik
Finanzämter
Überlieferungsgeschichte
Die Obereinnehmereien, die 1812 errichtet wurden, waren zuständig für die Erhebung und Verwaltung von Steuern, Steuerstrafgeldern und - bis zur Bildung einer eigenen Zollverwaltung bzw. bis zur Einrichtung von Hauptsteuerämtern (1836) - von Zöllen. Sie erhielten 1895 die Bezeichnung Finanzamt, gingen 1919 wie die 1920 ebenfalls zu Finanzämtern umgebildeten Hauptsteuerämter in die Verwaltung des Reiches über und waren nun für die Besitz- und Verkehrssteuern, nicht aber für die von den Zollämtern verwalteten Verbrauchssteuern zuständig. Obereinnehmereien, die im 19. Jahrhundert auch Aufgaben der Domänenverwaltung wahrnahmen, wurden als Kombinierte Verrechnung bezeichnet. Die Obereinnehmereien bzw. Finanzämter ressortierten beim Badischen Finanzministerium, ab 1919 beim Reichsfinanzministerium. Unmittelbar vorgesetzte Behörden waren zunächst das Badische Finanzministerium selbst, ab 1826 die Steuerdirektion, ab 1909 die Zoll- und Steuerdirektion, ab 1919 das Landesfinanzamt Karlsruhe, ab 1937 der Oberfinanzpräsident Baden.
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden 1806-1945: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium der Finanzen
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24.04.2024, 14:36 MESZ
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