Bestand
Hofgericht (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Das seit 1514 in Tübingen tagende Hofgericht war Appellationsinstanz für Entscheidungen der Dorf- und Stadtgerichte, vorwiegend für zivilrechtliche und nichtkriminelle Prozesse. Es setzte sich zusammen aus dem adligen Hofrichter und 12 Mitgliedern, je zu einem Drittel adligen Räten (meist Obervögten), Juristen (Professoren oder Oberräten) und Mitgliedern der Landschaft (städtischen Bürgermeistern). Ein Hofgerichtssekretär führte die Kanzleigeschäfte.
Die Akten kamen nach 1806 an das Obertribunal. Als man dieses im Jahre 1878 zum Oberlandesgericht umbildete, wurden mit anderen älteren Gerichtsakten (A 230 a, A 238 a, E 308) auch die des Hofgerichts an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg abgegeben. Vorher waren jedoch zahlreiche Akten ausgeschieden und vernichtet worden, so daß es sich hier nur um einen Restbestand handelt.
Die Prozessakten von 1492-1665 sind chronologisch geordnet, die von 1680-1805 topographisch nach Ämtern mit chronologischer Untergliederung. Vorangestellt sind allgemeine Akten über Personal, Verfahren und Einrichtungen sowie Protokolle, Prozessverzeichnisse und Tagebücher.
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 264
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden >> Weitere Behörden und Institute
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 15:09 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand