Akten
Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Gewährung des Gnadenjahres für Professorenkinder
Kläger: (2) Philip Jacob von Balthasar, Präpositus substitutus von Grimmen
Beklagter: Universität Greifswald
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Philip v. Balthasar (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P),m seit 23.01.1770: Dr. Georg Christian Mayer (A) Bekl.: Johann Franz von Palthen (P)
Fallbeschreibung: Jacob Heinrich Balthasar, Generalsuperintendent von Pommern und Prof. theol an der Greifswalder Universität, der Vater des Kl.s, ist verstorben, die Universität weigert sich aber, dem Kl. das Gnadenjahr auszuzahlen und argumentiert, er sei durch sein Amt in Grimmen in der Lage, sich selbst zu versorgen. Der Kl. wehrt sich dagegen, erklärt, er beziehe aus Grimmen keine Einkünfte und durch Kgl. Resolutionen sei eindeutig geregelt, daß er zu den Bezugsberechtigten gehöre, weshalb er um eine entsprechende Anweisung des Tribunals an die Bekl. bittet. Das Tribunal fordert die Bekl. am 06.09. zur Erwiderung binnen 6 Wochen auf. Am 12.11. beschwert sich der Kl., daß die Antwort noch nicht eingegangen sei und bittet um erneutes Mandat an Bekl., das am selben Tag ergeht. Am 29.11. weist die Universität die Ansprüche des Kl.s zurück, erklärt, er habe sein eigenes Amt mit eigenem Hausstand in Grimmen. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 30.11.1763 mit. Am 04.04.1764 erklärt der Kl. aus seinem Amt keinerlei Einkünfte zu haben, da diese seinem Amtsvorgänger auf Lebenszeit gelassen worden sind und fordert erneut das Gnadenjahr. Das Tribunal fordert die Universität am 06.04. zur Erwiderung auf, am 04.06. weist diese erneut die Ansprüche zurück, u.a. da die Kinder eines der Vorgänger Balthasars, Mayer, auch kein Gnadenjahr erhalten hätten. Das Tribunal schließt am 08.06. die Beweisaufnahme, am 09.07. und 22.10.1764 sowie am 23.10.1769 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 13.12.1769 weist das Tribunal die Kl. Balthasars ab. Am 23.01.1770 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Rechtsmittel, die er am 24.01. erhält. Am 20.02. legt der Kl. den Vergleich, den er 1760 bei Antritt der Grimmener Präpositur mit dem Amtsinhaber Brunst getroffen hatte, bei und beweist, daß er keine Einkünfte aus diesem Amt hatte, weshalb er um die Auszahlung des Gnadenjahres bittet. Am 07.05. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.10.1770 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1763
Prozessbeilagen: (7) Konsistorialurteil vom 13.07.1763; vom Greifswalder Notar F.J. Böhmer ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 23.09.1763; Auskunft des Structuarius der Universität Greifswald J.G. Mayer aus den Prokuraturregistern der Universität vom 30.05.1764; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Umgnade vom 03.07.1764 und des Bekl. für Palthen vom 19.07.1764; Vergleich zwischen Präspositus August Christian Brunst zu Grimmen und Magister Philipp Jacob von Balthasar über die Amtsübernahme in Grimmen vom 01.08.1760 mit Bestätigung durch den Generalsuperintendenten von Pommern Jacob Heinrich von Balthasar vom 01.08.1760; Quittung des M.G. Brockmann vom 14.02.1770
- Reference number
-
(1) 0074
- Former reference number
-
292
- Context
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
- Holding
-
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Date of creation
-
06.08.1763-26.10.1764
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:01 PM CEST
Data provider
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Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- 06.08.1763-26.10.1764