Akten

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Lohnzahlungen

Kläger: (2) Hans Hinrich Plagmann, Brückenwärter auf Poel, seit 30.11.1773 dessen Witwe

Beklagter: Heinrich Christoph Jörns, Amtmann auf Poel

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Johann Nikolaus Kindt (A), Dr. Johann David Lembke (P); seit 24.02.1774: Philipp Wilhelm Sengebusch (A)

Fallbeschreibung: Kl. ist seit 30 Jahren Brückenwärter auf Poel und erhält von den Hausleuten und von den jeweiligen Amtmännern Brot, Gänse, 1/2 Schweinekopf, Korn und anderes nach einem vorgegebenen Verteilungsschlüssel. Bisher hat er dies immer zur rechten Zeit bekommen, nur der Bekl. verweigert es ihm, weshalb Kl. das Tribunal bittet, ihn bei seinen Lohnforderungen zu unterstützen. Das Gericht weist Bekl. am 05.02.1773 an, die Forderungen des Kl.s binnen 14 Tagen zu erfüllen oder seine Gegenargumente einzubringen. Am 08.06. berichtet Kl., daß Bekl. ihm zwar seine Forderungen erfüllt habe, sich aber weigere, die Prozeßkosten zu tragen, weshalb er das Tribunal um ein entsprechendes Mandat bittet und dieses am 15.06. erhält. Am 06.07. beschwert sich Kl. über nicht erfolgte Zahlung, macht neue Kosten geltend und bittet erneut um ein Mandat an Bekl., das er am 07.07. erhält. Am 23.07. wendet Bekl. ein, Kl. habe nur einmal im Jahr Anspruch auf die Abgaben, wann diese abgegeben werden, sei nicht festgelegt, weshalb die Klage zu früh eingereicht wurde. Das Tribunal weist den Einspruch am 24.07. zurück und bestätigt sein Urteil. Am 30.11. wendet sich die Witwe Plagmanns an das Tribunal und klagt, Bekl. verweigere ihr die Abgabe erneut und gebe vor, er habe diese bereits bezahlt. Sie bittet das Tribunal um dessen Hilfe und erhält am 02.12.1773 ein Mandat an Bekl., Ansprüche der Kl.in binnen 14 Tagen zu befriedigen. Dieser bestreitet die Ansprüche und behauptet, Kl. vorher bezahlt zu haben. Kl.in beweist am 27.12.1773 das Gegenteil, woraufhin das Tribunal Bekl. am 08.02.1774 verurteilt, Kl.in den Lohn ihres Mannes binnen 14 Tagen auszuzahlen und auch ihre Prozeßkosten zu übernehmen. Auf dessen Einwand vom 26.02.1774 verurteilt Tribunal Bekl. am 12.03. bei Androhung sofortiger Vollstreckung zur Zahlung binnen 8 Tagen. Am 22.03. beschwert sich Kl.in über nicht erfolgte Zahlung und macht ihre Prozeßkosten von 13 Rtlr 30 s geltend, für die sie um Bezahlung bittet. Am 23.03. bietet Bekl. an, Kl.in könne jederzeit die fälligen Abgaben bei ihm abholen, bittet um Bestätigung der gegnerischen Prozeßkosten und bietet deren umgehende Bezahlung an. Das Tribunal bestätigt die Kosten und weist ihn am 24.03.1774 zur sofortigen Zahlung an.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1773-1774

Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Protokoll des Poeler Amtsgerichts vom 11.05.1745; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.02. und 17.06.1773; Kostenaufstellung Plagmanns über 5 Rtlr 36 s; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Zeugenaussage des Hausmanns Michael Schmidt zu Fehrdorf vom 14.12.1773; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Befragungen Harm Beyers und David Fehrmanns zu Timmendorf, Peter Steinhagens zu Wangern und Gabriel Lembkes zu Fehrdorf; Advokatur- und Prokuraturrechnung Dr. Hasses vom 11.03.1773

Archivaliensignatur
(1) 2652
Alt-/Vorsignatur
Wismar P 184 (W P n. 184)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 16. 1. Kläger P
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1745) 30.01.1773-24.03.1774

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:04 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1745) 30.01.1773-24.03.1774

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