Urkunden
Heinrich Fellysin gen. Prussgöwer, vormals seßhaft zu "Könssheim" und "Sigelsshain", wegen Körperverletzung an einem seiner Kinder zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte und angesichts seiner armen Kinder freigel., verspricht eidlich, unverzüglich mit seiner Familie - mit Ausnahme des körperlich geschädigten Kindes - aus dem Fürstentum Württemberg wegzuziehen und nicht mehr zurückzukehren, schwört U. H. Fellysin hatte infolge Armut und schwerer Krankheit seiner Ehefrau eines seiner Kinder, das jetzt bei dem Teppichweber zu Stuttgart ist, an beiden Armen verwundet. Während er vorgab, die Eidgenossen hätten dies verursacht, wollte er in Wirklichkeit das Mitleid frommer Mitmenschen erregen, um sich Almosen zu verschaffen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4171
- Umfang
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Perg.; 2 S.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: 1) Burkhard Fürderer, Bm. 2) Jakob Kwhorn d. J., Richter zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Kontext
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Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1500 September 24 (Do n. Matthäus)