Archivale

Gültbrief.

Regest: Hans Vol der ältere, Bürger zu Rütlingen, vergicht (= erklärt), daß er und seine Erben und Nachkommen den Feldsiechen zu Rütlingen geben sollen 14 Schilling guter, genehmer Heller stätes jährliches Gelds jährlich auf St. Martins Tag, die ihnen jährlich in die Hände folgen sollen, unverscheidenlich aus seinem Gut zu Betzingen aneinander zu Haldenacker gelegen an Benz Holtzwarts Baumgarten. Dieses Gut ist auf 2 Mannsmahd. Sein einer Teil ist ein Baumgarten und mit Bäumen besetzt. Die 14 Schilling sind das erste Geld aus dem Gut, also daß sie daraus gehen vor dem Pfund Hellergeldes, das den Caplanen auch daraus geht.- Die Caplane zu Rütlingen bestätigen das, da sich das an Kundschaft (= Zeugenaussage) also gefunden hat.- Hans Vol und alle seine Erben und Nachkommen haben das Recht, die 14 Schilling auszulösen, daß 1 Pfund komme um 14 Gulden, und nach der Stadt Rütlingen Recht, Ordnung, Gesetz und Gewohnheit.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Gehört in Betzinger Lad

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1742
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel beschädigt

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Claus Ungelter, Bürgermeister und Richter, und Erhart Tüfel, auch Richter zu Rütlingen
Insigel der Stadt Rütlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 4 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1428 September 11, Samstag vor dem heil. Kreuztag zu Herbst, als es erhöhet ward

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1428 September 11, Samstag vor dem heil. Kreuztag zu Herbst, als es erhöhet ward

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