Archivale
Gültbrief
Regest: Benz Rumpp der Gärwer (= Gerber), Bürger zu Rütlingen, bekennt, daß er und alle seine Erben der Ursula Biderbin, ehelicher Witwe des Auberlin Biderb, Bürgerin zu Rütlingen, und ihren Erben 14 Schilling guter, genehmer Heller stätes jährliches Gelds jährlich auf St. Jörgen Tag geben sollen aus seinem Hause, gelegen zu Rütlingen in der Ledergasse auf der einen Seite an Heinz Juppers des Schweinehirten Haus. Auf der andern Seite ist es ein Orthaus (= Eckhaus) gegen des Lachenmans Haus. Daraus geht vormals nicht mehr Gelds als 34 Schilling Heller, es ist sonst niemand haft. Benz Rumpp, seine Erben und der jeweilige Besitzer des Hauses haben das Recht, die 14 Schilling mit 7 rhein. Gulden jederzeit auszulösen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Jung Thoma Tettinger
Jetzo Hans Gering
Johannes Gretzinger
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1793
- Formalbeschreibung
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Die Urkunde ist beschädigt.
Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegel beschädigt
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Wernher Urach, Bürgermeister und Richter, und Eberhart Bächt, auch Richter zu Rütlingen
Insigel der Stadt Rutlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 4 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1449 März 7, Freitag vor St. Gregorien Tag in der Fasten
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1449 März 7, Freitag vor St. Gregorien Tag in der Fasten