Archivale

Gültbrief

Regest: Benz Rumpp der Gärwer (= Gerber), Bürger zu Rütlingen, bekennt, daß er und alle seine Erben der Ursula Biderbin, ehelicher Witwe des Auberlin Biderb, Bürgerin zu Rütlingen, und ihren Erben 14 Schilling guter, genehmer Heller stätes jährliches Gelds jährlich auf St. Jörgen Tag geben sollen aus seinem Hause, gelegen zu Rütlingen in der Ledergasse auf der einen Seite an Heinz Juppers des Schweinehirten Haus. Auf der andern Seite ist es ein Orthaus (= Eckhaus) gegen des Lachenmans Haus. Daraus geht vormals nicht mehr Gelds als 34 Schilling Heller, es ist sonst niemand haft. Benz Rumpp, seine Erben und der jeweilige Besitzer des Hauses haben das Recht, die 14 Schilling mit 7 rhein. Gulden jederzeit auszulösen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Jung Thoma Tettinger
Jetzo Hans Gering
Johannes Gretzinger

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1793
Formalbeschreibung
Die Urkunde ist beschädigt.
Beschreibstoff: Pg.

Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel beschädigt

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Wernher Urach, Bürgermeister und Richter, und Eberhart Bächt, auch Richter zu Rütlingen
Insigel der Stadt Rutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 4 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1449 März 7, Freitag vor St. Gregorien Tag in der Fasten

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1449 März 7, Freitag vor St. Gregorien Tag in der Fasten

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