Urkunde

Johann von Buren und Joist Westmark, Räte des Stifts Paderborn, sowie die Ritter Joist von Horde und Wilhelm Wolfen Kreucht (Witchem Wolfen Creuchth) als Richter des Lehnstages zu Paderborn bestätigen einen Vergleich zwischen Joist von Schilder und seinen Brüdern auf der einen und Reineken von Brencken auf der anderen Seite. Ein Gut bei der adeligen Familie Herrgeberen (?) gelegen wurde durch den Vater Hermann von Schilder an Volmar von Brencken verkauft, ohne dass der Vertrag schriftlich festgehalten wurde. Die Erben suchen die Entscheidung über die ausstehende Zahlung durch den Churfürstlichen Statthalter Ernst Franz von Horde vor dem Lehnstag. Der Vergleich legt fest, dass Reineken von Brencken den Erben zu Ostern und zu Michaelis jeweils 100 Goldgulden zahlen soll. Siegelankündigung des Franz von Horde, Statthalter von Paderborn, Johann von Buren, Joist Schilder und Reineken von Brencken. ubergeben zu Paderborn am Dienstag nach conversionis Pauli Im funffzehenhondert funffund dreissigsten Jahr.

Archivaliensignatur
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, W 151u, 1432
Material
Pergament
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Original
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellort: Paderborn

Bestand
W 151u Sammlung Westfälische Familien (z.T. Dep.) - Urkunden
Kontext
Sammlung Westfälische Familien (z.T. Dep.) - Urkunden >> 211. Schilder

Laufzeit
1535 Feb 1

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Letzte Aktualisierung
17.05.2024, 18:28 MESZ

Objekttyp


  • Urkunde

Entstanden


  • 1535 Feb 1

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