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Zinsverschreibung

Regest: Martin Müelich, Bürger zu Reuttlingen, bekennt, daß er mit Consens des Rats allhie für sich und seine Erben Thoma Hummel und Hans Weyß, des Rats und Sondersiechen-Pflegern, verkauft hat 7 Gulden 30 Kreuzer jährl. Zins, jährlich auf Martini fällig, aus 5 Vierteln Weingartens, in der Loschenhalden zwischen Jopp Mader von Eningen und Ludwig Gebell gelegen, oben an Reutlinger Rain, unten an Michael Hauser, Zunftmeister, stoßend; gibt zuvor den genannten Armen das Viertel, sonst eigen. Dieser Zinskauf ist geschehen um 150 Gulden Hauptguts guter und genehmer Reutlinger Währung. Bei Säumigkeit in der Zinszahlung haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Recht darum anzugreifen, bis ihnen um Hauptgut und Jahrzins eine vollkommene Bezahlung geschehen ist. Dem Verkäufer, seinen Erben und jedem Inhaber dieses Briefs ist von den Pflegern gütiglich zugelassen, den Jahrzins in 3 Lösungen, nämlich allweg mit 50 Gulden abzulösen. Wenn sie solchen Wiederkauf tun wollen, sollen sie es 1/4 Jahr zuvor zu wissen tun.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Forthin soll den Zins Hans Votteller richten.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2095
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgeschnitten

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedictus Grezinger, Stadtschreiber

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1601 Februar

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1601 Februar

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