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32) Neben all diesem "Kriegslärmen" legt die Gemeinde zu Königshofen den jetzt in Mergentheim versammelten Hauptleuten und verordneten Räten der Bauerschaft einen wegen Benutzung der Fischwasser unter ihnen entstandenen Streit zur Entscheidung vor und melden, dass nach Inhalt der Artikel die Fischerwasser allenthalben freizugeben sind. Die Gemeinde hätte auch die bei ihrer Gemeinde vorhandenen und bisher um einen Zins verliehenen Fischwasser der ganzen Gemeinde freigegeben, den Fischern mit ihrem Zeug und Reusten zu fischen niedergelegt und jedem Bürger darin für sich zu fischen vergönnt. Nun hätten aber zwei Bürger ein den Edelleuten zu Unterbalbach zugehöriges Fischwasser vor 12 Jahren gekauft und weigern sich nun, auch ihr Fischwasser freizugeben und fahren des Verbots ungerecht fort, mit ihrem Gezeug und Reusten in ihrem Wasser zu fischen, was im Ort großen Unwillen verursacht, weswegen sie um Entscheidung bitten, wie sie sich auf beiden Seiten zu verhalten haben, 26. Mai 1525 Nota von Günzler: Eine Antwort liegt nicht bei.

Signatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 68, 32
Archivalientitel
Bauernkorrespondenz während des Aufruhrs: 10. März - 1. Juni 1525

Kontext
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 7. Deutscher Orden in Mergentheim >> Bauernkorrespondenz während des Aufruhrs: 10. März - 1. Juni 1525
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg

Indexbegriff Ort
Bad Mergentheim TBB
Königshofen : Lauda-Königshofen TBB
Mergentheim s. Bad Mergentheim
Unterbalbach : Lauda-Königshofen TBB

Laufzeit
10. März 1525-1. Juni 1525

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:53 MEZ

Objekttyp


  • Dokument

Entstanden


  • 10. März 1525-1. Juni 1525

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