Monografie
Demnach allem betrüblichen ansehen nach, durch Gottes gerechte verhengnuß, der laidige Kriegsschwall sich abermals dieser Orthen wöltzen vnd nähern will, dahero dann besorglich, neben andern vielen vngemach, sonderlich an nötigen Lebensmitteln mangel vnd abgang, ... : Decretum in Senatu, den 14. Febr. Anno 1648.
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[1] Bl.
- Standort
-
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/2Rat.civ.187#39
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11156203-0
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 14:00 MESZ
Beteiligte
- Regensburg
Entstanden
- [S.l.] : 1648
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![Demnach eine Zeit her in allhiesiger Stadt nächtlicher Weile allehand unfertige Händel sich ereignet, da an unterschiedlichen unschuldigen Leuten mit Hauen, Prügeln, Aufpassen, und andern boßhafften Anfallungen schändliche Gewalt ausgeübet, ... : Decretum in Senatu, Regenspurg den 27. Novembris 1727.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/81f2a527-47f8-4fc4-90e2-2a7f9482842b/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach eine Zeit her in allhiesiger Stadt nächtlicher Weile allehand unfertige Händel sich ereignet, da an unterschiedlichen unschuldigen Leuten mit Hauen, Prügeln, Aufpassen, und andern boßhafften Anfallungen schändliche Gewalt ausgeübet, ... : Decretum in Senatu, Regenspurg den 27. Novembris 1727.
![Demnach die erfahrung biß anhero bezeuget, was massen sich bey einiger zeit allerhand Bettler, Sambler und andere vagierende Personen, auch Herrnloses Gesindl, gantz häuffig alhier eingeschlichen, in theils Wirthshäusern und Gasthöfen auffgehalten und gezehrt, ... : Decretum in Senatu den 12. Febr. 1671.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/34269c78-070b-4914-822f-c4230f43ca01/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach die erfahrung biß anhero bezeuget, was massen sich bey einiger zeit allerhand Bettler, Sambler und andere vagierende Personen, auch Herrnloses Gesindl, gantz häuffig alhier eingeschlichen, in theils Wirthshäusern und Gasthöfen auffgehalten und gezehrt, ... : Decretum in Senatu den 12. Febr. 1671.
![Demnach die Erfahrung bezeuget, was massen allerhand frembdes Gesind, von vagirenden Handwercks-Purschen, Dienstloß-und verdächtigen Personen, auch Bettlern und Sammlern, sich eine Zeithero in alhiesige Statt eingeschlichen, ... und zum theil noch biß dato alhier befindlich, ... : Decretum in Senatu den 18. Decemb. An. 1688.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/eb3031c1-b929-48c7-b5e3-24830b49f7b6/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach die Erfahrung bezeuget, was massen allerhand frembdes Gesind, von vagirenden Handwercks-Purschen, Dienstloß-und verdächtigen Personen, auch Bettlern und Sammlern, sich eine Zeithero in alhiesige Statt eingeschlichen, ... und zum theil noch biß dato alhier befindlich, ... : Decretum in Senatu den 18. Decemb. An. 1688.
![Demnach Ein WohlEdler, Hoch -und Wohlweiser Herr Stadt-Cammerer und Rath mit dero sonderbahrem Mißfallen vernehmen müssen: was massen auf denen in offentlichen Würthshäusern, wie auch auf der Waag haltenden Hochzeiten eine grosse Unordnung in dem Tantzen wiederum einzureissen beginne, ... : Decretum in Senatu den 25. Februarii, Anno 1709.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/90eef6ee-c1b1-401a-b557-1d4f40b87464/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach Ein WohlEdler, Hoch -und Wohlweiser Herr Stadt-Cammerer und Rath mit dero sonderbahrem Mißfallen vernehmen müssen: was massen auf denen in offentlichen Würthshäusern, wie auch auf der Waag haltenden Hochzeiten eine grosse Unordnung in dem Tantzen wiederum einzureissen beginne, ... : Decretum in Senatu den 25. Februarii, Anno 1709.
![Demnach Ein WohlEdler, Hoch- und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath reifflich erwogen und betrachtet, in was grossen unwiederbringlichen Schaden und Verlust gemeines Stadt-Wesen eine Zeit hero dadurch gesetzet und gerathen, daß ein und anderer Burger und Jnnwohner zu denen Juden sich gewendet, ... : Decretum in Senatu d. 9. Junii, 1711.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/24c73f70-5105-498d-90a8-3b08901f3afb/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach Ein WohlEdler, Hoch- und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath reifflich erwogen und betrachtet, in was grossen unwiederbringlichen Schaden und Verlust gemeines Stadt-Wesen eine Zeit hero dadurch gesetzet und gerathen, daß ein und anderer Burger und Jnnwohner zu denen Juden sich gewendet, ... : Decretum in Senatu d. 9. Junii, 1711.
![Obwoln Ein Erb:Cammerer vnd Rath, dieser deß Heyl:Römischen Reichs Freyen Statt Regenspurg, dero Burgern vnd Jnnwohnern vnderschiedliche Decreta vnd ernstliche Erinnerungen, sich des Zeitungtragens, vngeziemen den disputirens vnd redens zuenthalten, publiciren lassen, ... : Decretum in Senatu, den 7/17 Januarij Anno 1643.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/558154fb-8401-40b7-84be-3f7e0a9de8db/full/!306,450/0/default.jpg)
Obwoln Ein Erb:Cammerer vnd Rath, dieser deß Heyl:Römischen Reichs Freyen Statt Regenspurg, dero Burgern vnd Jnnwohnern vnderschiedliche Decreta vnd ernstliche Erinnerungen, sich des Zeitungtragens, vngeziemen den disputirens vnd redens zuenthalten, publiciren lassen, ... : Decretum in Senatu, den 7/17 Januarij Anno 1643.
![Nach dem ein Erbar Cammerer vnd Rath, dieser deß Heyl. Reichs Frey Stadt Regenspurg, jungst den 19. Decemb. deß abgeloffenen 1611. Jahrs, Jhrer lieben Burgerschafft, ... zur Nachrichtung, ... allerhand nothwendige Mandata, Gebott vnd Verbott offentlich vnter dem Fahnen publicieren, ... : Decretum in Senatu den 30. Ianuarij 1612.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/af528c26-9cd1-407e-885b-325799dd019d/full/!306,450/0/default.jpg)
Nach dem ein Erbar Cammerer vnd Rath, dieser deß Heyl. Reichs Frey Stadt Regenspurg, jungst den 19. Decemb. deß abgeloffenen 1611. Jahrs, Jhrer lieben Burgerschafft, ... zur Nachrichtung, ... allerhand nothwendige Mandata, Gebott vnd Verbott offentlich vnter dem Fahnen publicieren, ... : Decretum in Senatu den 30. Ianuarij 1612.
![Nachdem jetzig gefährlichen Kranckheits-Läufften ausser Landes, nöthig befunden worden, unter hiesigen Stadt-Thoren auf die von fremden Orten anhero kommend- und durchreisend- oder auch hier verbleibende Personen, wie auch außwertige Güter, ... genaue Achtung geben zu lassen ... : Decretum in Senatu Ratisb. den 20. Decembr. Anno 1714.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bcf86de6-e3ca-460d-b80b-6251bdf28dfb/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdem jetzig gefährlichen Kranckheits-Läufften ausser Landes, nöthig befunden worden, unter hiesigen Stadt-Thoren auf die von fremden Orten anhero kommend- und durchreisend- oder auch hier verbleibende Personen, wie auch außwertige Güter, ... genaue Achtung geben zu lassen ... : Decretum in Senatu Ratisb. den 20. Decembr. Anno 1714.
![Nachdeme einige Zeit hero bey denen allhiesigen Würthen und andern Burgern, ... die Pferde ausser und ohne Zuziehung deß geschwornen Roß-Unterkäuffels in denen Häusern hingegeben, vertauscht und verkauffet, dardurch aber gemeiner Stadt Gefälle sehr geschmälert und der Unterkauff zu vielmahlen entzogen worden, ... : Regenspurg, den 19. Martii, 1716.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/92c52d4c-45b1-419b-97d9-cbed1f817d66/full/!306,450/0/default.jpg)